Einwendungen gegen Planungsabschnitt 8 der E 233

Mit dem Fortschreiten der Planungsarbeiten am Ausbau der E 233 besteht nunmehr im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung die Möglichkeit, sich kritisch zu dem Vorhaben zu äußern und detaillierte Einwendungen zu erheben. (Hinweis: Die Übersichtslagepläne für den Planungsabschnitt 8 befinden sich am unteren Ende dieser Seite).

Der nachstehende Musterbrief für eine Einwendung einer Privatperson oder einer Familie enthält ein Anschreiben mit den wichtigsten Daten und Formulierungen sowie Vorschläge für Argumente:

 

Absender                                            Ort, Datum (muss bis 29.03.2021 angekommen sein!!) 

Nds. Landesbehörde für

Straßenbau und Verkehr

Stabsstelle Planfeststellung

Göttinger Chaussee 76 A

30453 Hannover

 

Vierstreifiger Ausbau der E 233; Planungsabschnitt 8

       Einwendung 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

Zu dem geplanten Vorhaben möchte ich wie folgt Stellung nehmen und meine Einwendungen äußern: 

– hier eigenen Text schreiben 

– Beispiele auf nachfolgender Seite als Hilfe verwendbar 

– möglichst persönlich formulieren und die persönliche, direkte Betroffenheit deutlich machen, z.B. Verlärmung von Haus und Gartens => keine Erholung mehr möglich oder Wegfall von Verkehrsverbindung von A nach B => längere tägliche Fahrzeiten, höhere Benzinkosten, Zeitverlust,….. 

Ich behalte mir vor, am Erörterungstermin weitere bzw. nähere Bedenken vorzutragen. 

Mit freundlichem Gruß 

Name 

Unterschrift handschriftlich!! 

Mögliche Argumente für Einwendungen gegen den geplanten vierstreifigen Ausbau der E 233; Planungsabschnitt 8 

Ich bin persönlich betroffen, weil 

          direkte Flächenverluste entstehen. Diese können sowohl den privaten Bereich, z.B. bei Wohnbebauung, als auch den betrieblichen Bereich, z.B. bei Landwirten betreffen. Finanzielle bzw. wirtschaftliche Nachteile sind die Folge. 

          die vierspurig ausgebaute Straße zu einer erheblich höheren Verkehrsdichte (von ca. 12000 auf mehr als 24000 Kraftfahrzeuge) und entsprechend mehr Lärm und Luftschadstoffen führen wird. Dementsprechend wird zum einen die Wohnqualität und zum anderen der Verkehrswert von Wohnhäusern und Grundstücken vermindert. Das gleiche gilt für evtl. vorhandene Ferienwohnungen. Wer will schon neben einer „Autobahn“  leben, wohnen, Ferien machen?

Unterlage 17.1.1., S. 23 ff. ansehen, ob man besonders betroffen ist und passiven Schallschutz (i.d.R. Schallschutzfenster) erhalten soll. Der Garten bekommt dann keinen Schutz !  

          sich das Kfz-Aufkommen nach Fertigstellung des autobahnähnlichen Ausbaus der E 233 mehr als verdoppeln wird; von derzeit ca. 10000 auf geschätzt mehr als 24000 Fahrzeuge. Die damit verbundene Zunahme des Verkehrslärms und der Luftschadstoffe kilometerweit rechts und links der Trasse führen     … zur Abnahme der Lebensqualität insgesamt     … zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen und/oder Schäden

     … zu einer möglichen Verstärkung bereits bestehender Erkrankungen

     … zur Gefährdung persönlicher und familiärer gesundheitlicher Vorsorgemaßnahmen 

          Naturschutz, Klimaschutz und damit Lebensqualität beeinflusst wird. Mehr Lärm, mehr Luftschadstoffe und der massive Flächenverbrauch (u.a. Naturschutzgebiet Versener Paradies, FFH- Gebiet, landwirtschaftlich genutzte Flächen) belasten Biodiversität und persönliches Erleben von Naturräumen (z.B. NSG Versener Paradies) 

          es bei durchgehend vierstreifigem Ausbau zwangsläufig zu z.T. erheblich längeren Wegstrecken durch die radikale Abnahme von Querungs- und Zufahrtsmöglichkeiten kommt. Dieser erhöhte Zeit- und Energieaufwand entsteht in verschiedenen Bereichen:

                            … privat (Fahrrad, Auto usw.)

                            … in der Landwirtschaft

                            … Tourismus (u.a. Radtouren) 

          ich als Steuerzahler nicht bereit bin, zum Aus- und Neubau einer überdimensionierten, autobahnähnlichen E 233 beizutragen, der mittlerweile mit über 900 Millionen Euro mehr als 4x so teuer ist wie zu Beginn veranschlagt, der viel zu hohe Flächenverluste verursacht (entgegen dem erklärten Ziel der jetzigen und der letzten Bundesregierung) und der insgesamt eine erheblich zu starke Umweltbelastung darstellt. In diesem Zusammenhang zählt das Umweltbundesamt den vierstreifigen E 233-Ausbau zu den 40 zu teuren und umweltschädlichsten Bauvorhaben von den über 600 im neuesten Bundesverkehrswegeplan genannten Straßenbauprojekten. 

Die beispielhaft aufgeführten Argumente  sollten, wenn eine persönliche Betroffenheit gegeben ist, mit eigenen Worten umgangssprachlich formuliert, ggf. kombiniert und für den Einzelfall ergänzt werden. Nur wer fristgerechte Einwendungen erhebt, wird ggf. zur Anhörung geladen und ist im Bedarfsfall zur Klage berechtigt.

 Als pdf-Datei zum Download:

https://www.vce-verein.de/wp-content/uploads/2021/01/musterbrief.pdf

(Musterbrief mit freundlicher Genehmigung Katja Hübner, NABU-Regionalverband Emsland/Grafschaft Bentheim)

 

Übersichtslagepläne für Planungsabschnitt 8 der E 233:E233 Planungsabschnitt 8 -03_Uebersichtslageplan_Blatt_01

E 233 Planungsabschnitt 8 -03_Uebersichtslageplan_Blatt_02

E 233 Planungsabschnitt 8 -03_Uebersichtslageplan_Blatt_03