Pressemitteilung vom 08. 02. 2021

Verein Verkehrswende Cloppenburg-Emsland e.V.

Pressemitteilung

Pläne für den Planungsabschnitt 8 der E 233

noch bis 15.2. einsehbar

Der vierstreifige Ausbau der E 233 von der A 31 bis zur A 1 ist in acht Planungsabschnitte eingeteilt. Am weitesten ist die Planung im Abschnitt 1 im Landkreis Emsland. Nach der Auslegung im Planfeststellungsverfahren und dem Erörterungstermin der Einwendungen wird es wahrscheinlich eine neue Auslegung geben müssen. Im Landkreis Cloppenburg ist der Planungsabschnitt 8 von der Abfahrt Bethen der Umgehungsstraße bis zur Auffahrt auf die A 1 zurzeit in der öffentlichen Auslegung. Bis zum 15.2. können alle Planungsunterlagen unter http://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview eingesehen und heruntergeladen werden. Gegenstand der Planfeststellung ist ein Plan, bestehend aus Zeichnungen und Erläuterungen, der erkennen lässt, wo, in welchem Umfang und in welcher Weise eine Bundesfernstraße neu angelegt oder geändert werden soll. Durch die Planfeststellung werden die öffentlich-rechtlichen Rechte und Pflichten der Straßenbauverwaltung und der Betroffenen im Zusammenhang mit dem geplanten Bauvorhaben geregelt. Zu der Planung kann sich jede Person, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, äußern. Jede Person kann ihre eigenen Vorstellungen zu der Planung, rechtliche und tatsächliche Bedenken und Anregungen sowie Änderungswünsche vortragen. Auch wer nicht Anlieger des Straßenbauvorhabens ist, kann Einwendungen vorbringen, denn es können zum Beispiel die Belange auf eine gesunde Umwelt, auf den Schutz von Natur und Landschaft oder der sparsame Umgang mit der Ressource Boden berührt werden. Fehler oder Mängel in den Planunterlagen können auch bei den Einwendungen thematisiert werden. So fehlt beispielsweise die Kartierung von Rastvögeln. Einsendeschluss der Einwendungen ist der 29.3.2021. Alle Einwendungen müssen in einem transparenten Verfahren abgewogen werden. Dazu gibt es dann einen Erörterungstermin. Über die Äußerungen entscheidet die Planfeststellungsbehörde. Am Ende des Planfeststellungsverfahrens steht der Planfeststellungsbeschluss, gegen den dann auch geklagt werden kann.

Der Verein Verkehrswende Cloppenburg-Emsland empfiehlt allen Gegnern des vierstreifigen Ausbaus der E 233 mit Einwendungsschreiben mit eigenhändiger Unterschrift an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 51 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, ihre persönlichen Argumente und Kritikpunkte einzureichen. Auf der Homepage des Vereins www.vce-verein.de gibt es weitere Hilfestellungen dazu. Die Vorsitzenden Dr. Irmtraud Kannen und Hermann Küpers stehen auch für Nachfragen zur Verfügung. Der klima- und umweltschädliche sowie verkehrspolitisch rückwärtsgewandte Ausbau der E 233 darf nicht realisiert werden. Die derzeitigen gesellschaftlichen Veränderungen durch Corona zwingen uns zu einem Umdenken und einer Überprüfung der Prioritäten für notwendige Projekte. Die finanziellen Mittel sind nicht unendlich verfügbar, alle Schulden, die wir heute machen, müssen unsere Kinder und Enkel zurückzahlen.

Dr. Irmtraud Kannen und Hermann Küpers

Cloppenburg und Lastrup, den 8.2.2021