Der Verkehrsclub Deutschland e. V. (VCD) hat am 10. 02.2022 eine Online-Diskussion zum Bundesmobilitätsgesetz durchgeführt und sie auf seiner Webseite veröffentlicht. Hier der Link zu dem lesenswerten Artikel:
Expert:innenfilm der Initiative Ausbaustopp
„Keine Klimawende ohne Verkehrswende !“
„Verkehrswende ist mehr als nur Antriebswende“.
So lauten die Untertitel des Expert:innenfilms der Initiative Ausbaustopp, in dem zahlreiche Wissenschaftler*innen, Expert*innen und Aktivist*innen Stellung zum Thema Autobahnbau beziehen.
Hauptforderungen:
- AUSBAUSTOPP aller Fernstraßenprojekte
- Kriterien BVWP überprüfen
- personelle und finanzielle RESSOURCEN UMSCHICHTEN
- weg vom Autobahnbau hin zum Ausbau von Schiene, ÖPNV, Radverkehr
- und Sanierung maroder Infrastruktur.
Zum Anschauen des Videos auf das Intro-Bild klicken:
Dauer: ca. 4 Minuten
Das Video ist auch auf YouTube verfügbar:
Expert:innenfilm der Initiative Ausbaustopp
Pressemitteilung vom 07. 02. 2022
Verein Verkehrswende Cloppenburg-Emsland
Pressemitteilung
Bezug: Minister Althusmann in Meppen am 2.2.2022
Bei dem Strategietreffen im Meppener Kreishaus wurde beraten, wie die Planung des vierstreifigen Ausbaus der E 233 vorangetrieben werden kann. Seit 2008 planen die beiden Landkreise, aber bis jetzt gibt es noch keinen Planfeststellungsbeschluss, ohne den ein Bau nicht möglich ist. Trotzdem will der Minister noch in 2022 den ersten Spatenstich machen. In einer Art Torschlusspanik sollen alle Möglichkeiten mobilisiert werden: so werden zum Beispiel drei neue Personalstellen geschaffen. Die Landräte der Landkreise Cloppenburg und Emsland und auch der Minister verkennen die Lage. Seit Beginn der Planung hat sich viel geändert: neue naturschutzrechtliche Gesetze und Richtlinien, eine fordernde Klimadebatte, der Druck auf die Politik für eine wirkliche Verkehrswende, ein wegweisendes Urteil zur Klimapolitik des Bundesverfassungsgerichts und ein neuer Koalitionsvertrag. Davon unbeeindruckt handeln die Befürworter des Ausbaus nach der Devise: „Augen zu und durch“, jetzt noch schnell Fakten schaffen, bevor der Bundesverkehrswegeplan nach Klimakriterien überprüft wird und das Projekt Ausbau der E 233 als nicht mehr verantwortbar eingestuft wird. Die Befürworter hoffen zwar auf die Unterstützung des neuen Verkehrsministers von der FDP. Aber auch dieser kann die Forderungen aus dem Koalitionsvertrag nicht ignorieren. Dort heißt es:
„Dazu werden wir parallel zur laufenden Bedarfsplanüberprüfung einer Bedarfsplanüberprüfung gibt es eine gemeinsame Abstimmung über die laufenden Projekte. Wir werden auf Basis neuer Kriterien einen neuen Bundesverkehrswege- und -mobilitätsplan 2040 auf den Weg bringen“.
Der Verein Verkehrswende Cloppenburg-Emsland hat in einem Brief an den Verkehrsminister am 18.1.2022( Archiv) einen Stopp der Ausbauplanung gefordert, um nicht unumkehrbare Fakten zu schaffen, die einer Reduzierung des CO2 Ausstoßes im Verkehrssektor zuwiderlaufen.
Dr. Irmtraud Kannen und Hermann Küpers
Cloppenburg und Lastrup, den 7.2.2022

Foto: VCE privat
DEMO gegen den Ausbau der E 233
Am 2.2.2022 kam der Niedersächsische Wirtschafts- und Verkehrsminister Althusmann in das Kreishaus in Meppen, um den vierstreifigen Ausbau der E 233 von der A 31 bis zur A 1 voranzubringen. Eingeladen hatten die zwei Landräte vom Emsland und von Cloppenburg. Mit im Raum waren der Unterstützerverein Pro E 233, die örtlichen Landtagsabgeordneten und die Dezernenten und Amtsleiter der Kreisverwaltungen. Nicht eingeladen waren die Gegner des Ausbaus. Der Verein Verkehrswende Cloppenburg-Emsland und die Bürgerinitiative Exit 233 haben den Minister und seine Entourage vor dem Kreishaus mit Transparenten und Bannern empfangen. Es gab nur einen kurzen Wortwechsel zwischen Minister, Landräten, Unterstützern und Demonstranten, in dem die Argumente für und gegen den Ausbau vorgetragen wurden. Der Minister blieb aber hart: die Wirtschaft braucht den Ausbau. Da die Planung seit 2008 läuft und bis jetzt noch kein Planfeststellungsbeschluss vorliegt, will man jetzt Dampf machen und spendierte drei neue Personalstellen in der Straßenbauverwaltung. Diese konzertierte Aktion der Ausbaubefürworter zeigt, dass Torschlusspanik herrscht: Jetzt noch schnell mit vereinten Kräften und noch mehr Personal unabänderliche Fakten zu schaffen, bevor evtl. eine Überprüfung des Bundesverkehrswegeplans ergibt, dass die Planung nicht mehr zu verantworten ist. So spricht der Minister davon, noch 2022 den ersten Spatenstrich zu machen.



Fotos: VCE privat
Brief des VCE an Dr. Wissing
Am 18. 01 2022 schrieb der Vorstand des VCE an den Bundesminister für Digitales und Verkehr, Dr. Volker Wissing wie folgt:
Verkehrswende Cloppenburg-Emsland e.V.
Dr. Irmtraud Kannen und Hermann Küpers
49661 Cloppenburg und 49688 Lastrup
Bundesminister für 18.1.2022 Digitales und Verkehr
Dr. Volker Wissing
Per Mail
Bundesverkehrswegeplan – Konsequenzen des Koalitionsvertrags
Sehr geehrter Herr Dr. Wissing,
die neue Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertag festgehalten, einen neuen Infrastrukturkonsens bei den Bundesverkehrswegen anzustreben. Wörtlich heißt es:
„Dazu werden wir parallel zur laufenden Bedarfsplanüberprüfung einen
Dialogprozess mit Verkehrs-, Umwelt-, Wirtschafts- und
Verbraucherschutzverbänden starten mit dem Ziel einer Verständigung über die
Prioritäten bei der Umsetzung des geltenden Bundesverkehrswegeplans. Bis zur
Bedarfsplanüberprüfung gibt es eine gemeinsame Abstimmung über die laufenden Projekte. Wir werden auf Basis neuer Kriterien einen neuen Bundesverkehrswege- und -mobilitätsplan 2040 auf den Weg bringen“.
Die seinerzeitige Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hatte 2016 im damaligen Verfahren bei der Aufstellung des aktuellen Bundesverkehrswegeplans (BVWP) kritisiert, dass der Plan wesentliche Umwelt-, Naturschutz- und Klimaschutzanforderungen nicht erfüllt. Und auch das Bundesumweltamt hatte damals festgehalten, dass der BVWP elf der zwölf im eigenen Umweltbericht gesetzten Ziele verfehlt, von einer integrierten, verkehrsmittelübergreifenden Mobilitätsstrategie mit anspruchsvollen Umweltzielen weit entfernt ist und dringend überarbeitet werden muss.
Die Ankündigung der Erarbeitung eines neuen BVWP nach neuen Kriterien im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist deshalb die richtige und logische Konsequenz aus den gravierenden Mängeln des aktuellen Verkehrsplans.
Das macht allerdings nur dann Sinn, wenn bis zur Überprüfung der bisherigen
Projekte insbesondere auf ihre klimapolitischen Auswirkungen und bis zur Verabschiedung eines neuen, klimagerechten BVWP keine unumkehrbaren Fakten geschaffen werden. Eigentlich müssten die Planungen bis dahin sogar gestoppt werden, denn einige der bisherigen Projekte werden absehbar nicht in einem neuen klimagerechten BVWP enthalten sein können.
Vor diesem Hintergrund ist es mehr als irritierend, dass die Autobahn GmbH und die
Straßenbehörden einzelner Bundesländer trotz der klaren Aussagen im Koalitionsvertrag die Planungen verschiedener Projekte massiv vorantreiben und entsprechende Aufträge vergeben.
Das widerspricht aus unserer Sicht der Zielsetzung des Koalitionsvertrags hinsichtlich eines neuen BVWP, aber auch hinsichtlich der Ankündigung eines
Dialogprozess mit Verkehrs-, Umwelt-, Wirtschafts- und
Verbraucherschutzverbänden zur Verständigung über die Prioritäten bei der Umsetzung des geltenden Bundesverkehrswegeplans. Zusätzlich ist das eine fahrlässige Ausgabe von Steuergeldern für die weitere Planung von Projekten, die sich in einem nach neuen Kriterien erarbeiteten neuen BVWP eventuell nicht wiederfinden.
Der im BVWP vorgesehene vierstreifige Ausbau der E 233 von der A 31 bis zur A 1 wird von den beiden Landkreisen Cloppenburg und Emsland geplant. Diese Planungen müssten zumindest ausgesetzt wenn nicht besser gestoppt werden, um nicht unumkehrbare Fakten zu schaffen.
Sehr geehrter Herr Dr. Wissing, vor diesem Hintergrund bitten wir Sie um eine Einschätzung der Situation und um Darstellung Ihrer Aktivitäten, damit der Koalitionsvertrag der Bundesregierung von SPD, GRÜNEN und FDP gegenüber der Bundesbehörde Autobahn GmbH, aber auch gegenüber den Bundesländern und ihren Straßenbaubehörden Geltung findet und die Behörden die Zielsetzung des Vertrags nicht durch ihr Handeln hintergehen.
Für eine Rückmeldung über Ihre Aktivitäten sagen wir schon jetzt vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Irmtraud Kannen und Hermann Küpers
Vorsitzende des Vereins Verkehrswende Cloppenburg-Emsland
www.vce–verein.de
zur Kenntnisnahme an den Verkehrsausschuss des Bundestages
Brief als pdf zum Download: Brief des VCE an Dr. Wissing
Pressemitteilung vom 08. 12. 2021
Verein Verkehrswende Cloppenburg-Emsland
Pressemitteilung
Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung
VCE fordert Stopp der Planungen zum vierstreifigen Ausbau der E 233
In der vergangenen Woche hat die neue Bundesregierung aus SPD, GRÜNEN und FDP ihren Koalitionsvertrag vorgelegt. Im Vertrag wird dabei ein neuer Bundesverkehrswege- und Mobilitätsplan auf der Basis neuer Kriterien angekündigt. Wenn hier Klimafolgen, Bodenversiegelung oder Biodiversitätsschäden auch nur ansatzweise ehrlich einbezogen werden, darf quasi kein Straßenneubauprojekt mehr durchgehen. „Die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur müssen weiter erhöht und langfristig abgesichert werden. Dabei wollen wir erheblich mehr in die Schiene als in die Straße investieren, um prioritär Projekte eines Deutschlandtaktes
umzusetzen. Bei den Bundesfernstraßen wollen wir einen stärkeren Fokus auf Erhalt und Sanierung legen“ Erheblich mehr Investitionen in Schiene als in Straße sind der richtige Weg – besonders wenn sich das nicht nur auf relative, sondern absolute Zahlen bezieht. Der Verein „Verkehrswende Cloppenburg-Emsland“ fordert vor diesem Hintergrund eine Beendigung der vierstreifigen Ausbauplanung der E 233 von der A 31 zur A 1.
Insgesamt wird der Bereich der Mobilitätspolitik im Koalitionsvertrag aus Sicht des VCE den notwendigen Veränderungen aber nicht gerecht. Der Begriff einer Verkehrswende wird im Vertrag erst gar nicht erwähnt. Dazu kommt, dass das Verkehrsministerium zukünftig von einem Minister der FDP geleitet wird, der nicht unbedingt für zukunftsgerechte Verkehrspolitik steht. Volker Wissing steht vor dem Hintergrund der im Koalitionsvertrag festgehaltenen Klimaziele allerdings vor besonderen Herausforderungen. Eine reine Wende beim Antrieb hin zu E-Fahrzeugen reicht dabei für eine klimagerechte und zukunftssichere Verkehrspolitik nicht aus. Im Gegenteil: Denn insgesamt braucht es für eine Verkehrswende nicht mehr, sondern weniger Fahrzeuge. Und damit auch keine neuen Autobahnen. „Wir gehen davon aus, dass auch ein FDP-Verkehrsminister an den Koalitionsvertrag und die darin enthaltenen Aussagen für einen anderen Bundesverkehrs-
wegeplan und die Klimaziele gebunden ist. Das werden wir gemeinsam mit vielen anderen Initiativen, mit denen der VCE im bundesweiten Bündnis Verkehrsinitiativen verbunden ist, einfordern“, sagt die Vorsitzende Dr. Irmtraud Kannen.
„Wenn es absehbar einen neuen Verkehrswegeplan gibt, dann kann man mit dem alten Plan nicht einfach so weitermachen. Vor allem dann nicht, wenn der Klimaschutz zukünftig im Mittelpunkt stehen soll – endlich auch im Verkehrsbereich“, so Kannen weiter. Damit steht der Ausbau der E 233 nicht nur auf dem Prüfstand, sondern muss aus einem neuen Bundesverkehrswegeplan herausfallen. Denn der Ausbau zerstört wichtige und wertvolle noch erhaltene Biotope und steigert den Kohlendioxidausstoß. Das ist genau das Gegenteil von Klimaschutz.
Cloppenburg, den 8.12.2021
Für den Vorstand des VCE: Dr. Irmtraud Kannen
Zweiter Brief an die Koalitionsverhandler*innen


An die Koalitionsverhandler*innen von SPD,
Bündnis 90/Die Grünen und FDP
Cloppenburg, den 20.11.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir, ein Bündnis von mehr als 30 Verkehrsinitiativen aus ganz Deutschland, haben Sie kürzlich schon einmal mit der Bitte angeschrieben, bei den Koalitionsverhandlungen die Meinungen und Forderungen des Bündnisses Verkehrsinitiativen zu berücksichtigen.
Als eine Vertreterin des Vereins „Verkehrswende Cloppenburg-Emsland“ wende ich mich erneut an Sie, da ich von dem Moratorium von Bündnis 90/Die Grünen zum Neubau von Fernstraßen, was nach m.M. einer „roten Linie“ entspricht und auch meine Wahlstimme beeinflusst hat, in dem Sondierungspapier nichts gefunden habe. Rote Linien, wie z.B. von der FDP die Ablehnung eines Tempolimits auf der Autobahn, von Steuererhöhungen, …, wurden ja offensichtlich respektiert; gilt dies auch für das Moratorium? Wir halten das Moratorium für unabdingbar, um eine Verkehrswende zu erreichen. Dazu muss die Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplanes 2030 nach klimarelevanten Kriterien überprüft werden. Diese Ziele gehören daher unbedingt in einen Koalitionsvertrag einer Ampelkoalition.
Für eine Antwort danke ich Ihnen im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Irmtraud Kannen
Vce-verein.de
Im Folgenden die Ihnen schon früher einmal zugeschickten Meinungen und Forderungen des Bündnisses Verkehrsinitiativen. Einige Ergänzungen im Text sind rot hervorgehoben.
Klimaziele im Verkehrssektor nur mit einem Set von Maßnahmen erreichbar
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 ist es nun verpflichtende Aufgabe der Politik, bis Ende 2022 konkrete Schritte zur Erreichung der Klimaziele für die Zeit nach 2030 zu regeln. Der Verkehrssektor ist für ein Fünftel der deutschen THG-Emissionen verantwortlich. „Eine Projektion der CO2-Emissionen im Verkehrssektor auf das Jahr 2030 ergibt eine große Klimalücke in Bezug auf das von der Bundesregierung verabschiedete Klimaschutzgesetz“ (Umweltbundesamt). Alle Verkehre belasten die Umwelt durch ihre Emissionen. Daher muss eine klimaneutrale und nachhaltige Mobilität umgebaut werden nach der Devise: Vermeidung – Verlagerung – Verbesserung. Wir fordern einen Plan mit konkreten und messbaren Schritten für die einzelnen Jahre bis 2035:
· Umweltverträglichere Verkehrsträger wie Schiene und Wasserstraße stärken. Die Kosten für den Neubau von Fernstraßen sollten für die Bahn (vielleicht zufällig könnten damit in etwa die Kosten für den „Deutschlandtakt“ getragen werden, der eine Verdoppelung der Beförderten und der Fracht per Bahn ermöglicht!)
· Die Ziele des Klimaschutzplanes für 2030 sind im Verkehr nur mit einem Set von weitreichenden Maßnahmen und Instrumenten erreichbar, welche Effizienz und alternative Antriebe fördern, die zu kleineren Kfz, zu einer geringeren Leistung und einem geringeren Gewicht der Kfz führen (was auch den Straßenverkehrslärm mindert), den motorisierten Individualverkehr stärker bepreisen und den Umweltverbund ausbauen und stärken.
· Integratives Bundesmobilitätsgesetz BMobG statt Einzelgesetze (u.a. AEG, BFSTrG, LuftVG) einführen. Das BMobG muss Richtschnur sein aller Gesetze im Mobilitätsbereich inkl. Klima- und Gesundheitsschutz, Flächenverbrauch und –gerechtigkeit.
· Klimaschädliche Subventionen im Verkehrssektor (Entfernungspauschale, geringe Diesel- und Kerosinsteuer, Dienstwagen, Agrardiesel) müssen abgebaut werden.
· Einführung von Tempolimits auf Autobahnen (z.B. 120 km/h) und innerhalb von Ortschaften (z.B. 30 km/h). Diese sind gut für Sicherheit, Entschleunigung, Gesundheit, Klima und andere Fahrzeugkonzepte.
Neue Kriterien für die Überprüfung des Bundesverkehrswegeplans
Der Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) soll umgehend überarbeitet werden im Einklang mit dem Natur-, Arten- und Klimaschutz. Diese sind bei der bisherigen Aufstellung nicht angemessen berücksichtigt worden. Angesichts der Emissionszunahme (1990 bis 2019) im Verkehrssektor braucht es jetzt schnell ein Sofortprogramm, durch welches das 1,5 Grad Ziel erreicht werden kann. Gerade Straßenbauprojekte fördern noch mehr Verkehr und steigern die Klimagas-Emissionen auch durch den Bau. Zudem zementieren, im wahrsten Sinne des Wortes, die jetzt geplanten und realisierten Straßenbauprojekte die Mobilität der nächsten Jahrzehnte. Zudem kann durch die Versiegelung von Vegetationsflächen weniger CO2 abgebaut werden. Durch neue Straßen induzierter motorisierter Straßenverkehr ist klimaschädlich.
Kriterien der Bedarfsplanüberprüfung müssen sein:
· Berücksichtigung von Klimawandel und Natur- und Artenschutz
· Verkehrsverlagerung von der Straße auf Schiene und Wasserwege
· Realistische Schätzung von Nutzen und Kosten
· Neubewertung der Einzelprojekte statt einer bloßen Gesamtbeurteilung des BVWPs
· Reale Bürgerbeteiligung sowie Einbeziehung der Umwelt- und Verkehrsinitiativen und -verbände bei der Überprüfung
Der Bundesverkehrswegeplan 2030 ist nicht kompatibel mit den Klimazielen. Er ist rechtlich unverbindlich und in seiner Priorisierung unklar. Mehrere Rechtsgutachten belegen:
Eine kurzfristige Überarbeitung des aktuellen Plans ist rechtlich unproblematisch möglich.
Eingestellte Projekte können auch gestrichen werden.
Auch in der Phase der Planfeststellung ist es rechtlich widerspruchsfrei möglich, die Ausbaugesetze zu ändern oder aufzuheben und damit den Planungsprozess zu stoppen.
Finanzielle Mittel, die durch den Verzicht auf einen Fernstraßenneubau eingespart werden, sollen für lokale Maßnahmen (etwa zur Lärmverringerung bei Ortsdurchfahrten anstelle von Ortsumfahrten) zur Verfügung gestellt werden können.
Beteiligung von Umweltexperten bei Überarbeitung des Methodenhandbuches
Das Methodenhandbuch zum BVWP wurde von Transport-Unternehmen anstelle von Experten für Klimawandel, Natur und Umwelt entwickelt und muss überarbeitet werden. Die Überarbeitung des Methodenhandbuches zum BVWP soll nach der Devise erfolgen: „Mit nachhaltiger Mobilität gegen den Klimawandel“.
Verkehrswende ist auch Schutz vor Schadstoffen und Lärm
Für eine Senkung der Schadstoff- und Lärm-Emissionen im Verkehr müssen deutlich ambitioniertere/niedrigere Grenzwerte, für alle Kfz in allen Betriebszuständen und ohne Ausnahmen, ohne Einfluss der Kfz-Hersteller und Kfz-Zulieferer erstellt werden, die dann auch unter Androhung empfindlicher Strafen einzuhalten sind. Verschiedene Gutachten dazu, auch vom Bundesumweltamt, liegen bereits vor.
Verantwortungsvoller Umgang mit finanziellen Ressourcen
Da die Corona-Pandemie und die Flutkatstrophe viele Milliarden Euro kosten, darf im Verkehrssektor nur das Notwendige in Angriff genommen werden: Mehr Investitionen in Erhalt statt Neubau und die Gelder umwidmen zur Verbesserung, vor allem der Bahn.
Vorbild: Österreich hat bereits mit der Verkehrswende begonnen
Österreich konkretisiert seine Klimapolitik bereits seit Mitte 2021. Das Erneuerbaren-Aus-bau-Gesetzespaket ist beschlossen, Bundesstraßen-Projekte werden evaluiert, es liegt ein Mobilitätsmasterplan 2030 für Österreich vor und ab Oktober 2021 gibt es das Klimaticket für Österreich. Leonore Gewessler, Bundesministerin für Klimaschutz …: „was wir jetzt bauen bestimmt, wie unser Verkehrssystem in Zukunft funktioniert“. Für nachhaltige Mobilität in Österreich werden als Ziele und Maßgaben formuliert:
1. Vermeidung von Verkehr, 2. Verlagerung, 3. Verbesserung.
Wir müssen jetzt die Weichen stellen für nachhaltige Mobilität. Die geplanten Bundesfern-straßen müssen überprüft werden. Denn Wirtschaft und Gesellschaft richten sich an dem vorhandenen Verkehrssystem aus, und zwar für viele Jahrzehnte. Wir brauchen Lösungspakete mit verkehrsträgerübergreifenden Alternativen.
Deshalb: Zukünftiges Ressort Mobilität und Verkehr muss von Bündnis 90/Die Grünen geleitet werden
Das Ressort Mobilität und Verkehr soll in einer neuen Bundesregierung anstatt wie bisher viele Jahre von der CSU nun von Bündnis 90/Die Grünen geleitet werden. In ihrem Wahlprogramm haben die GRÜNEN ein Moratorium zum Neubau von Fernstraßen beschlossen. Dieses Anliegen wird auch vom Bündnis Verkehrsinitiativen unterstützt.
Verkehrswende JETZT beginnen: Moratorium für den Neu- und Ausbau von Bundesfernstraßen!
Die Verpflichtungen aus dem Klimaschutzgesetz gebieten mindestens bis zum Abschluss der aktuell laufenden Bedarfsplanüberprüfung nach dem Fernstraßenausbaugesetz einen „Verzicht“ auf die Einleitung neuer straßenrechtlicher Planfeststellungsverfahren, eine Aussetzung laufender Planfeststellungsverfahren sowie eine Aussetzung der Realisierung planfestgestellter Bundesfernstraßen jedenfalls für diejenigen Abschnitte, mit deren Bau noch nicht und nur unwesentlich begonnen wurde. Es gibt keine verbindlichen zeitlichen Vorgaben oder sonstigen gesetzlichen Durchführungspflichten, die in den unmittelbar kommenden Jahren den Neu- oder Ausbau von Bundesfernstraßen verlangen. Das Fernstraßenausbaugesetz ist dafür mit einem entsprechenden Vorbehalt zu versehen, so dass vorerst für neue und laufende Planfeststellungsverfahren keine Planrechtfertigung gegeben ist.
Für den Klimaschutz fordern wir die sofortige Aussetzung des Neu- und Ausbaus von Autobahnen und Bundesstraßen sowie eine grundlegende Überprüfung der Bedarfspläne.
Um der Forderung nach einer Verkehrswende Nachdruck zu verleihen, werden bundesweit vom 8. bis 10. Oktober Aktionstage durchgeführt, an denen sich viele Mitglieder unseres Bündnisses beteiligen.
Barbara Siebenkotten, Hamburg
Dr. Irmtraud Kannen, Cloppenburg
Ernst-Josef Spindler, Burghausen i.OB
Stefan Schwaller, Weilheim i.OB.
im Namen aller bei uns beteiligten Verkehrsinitiativen aus ganz Deutschland
info@buendnis-verkehrsinitiativen.de www.buendnis-verkehrsinitiativen.de Sie finden uns auch bei Facebook, Instagram, Twitter und Google
Brief des VCE an die Koalitionsverhandler*innen zum Download (Link anklicken)
PM zum Aktionstag Emstek 16. 10. 21
Im Rahmen der bundesweiten Aktionstage zur Verkehrswende beteiligte sich der Verein Verkehrswende Cloppenburg – Emsland am 16. Oktober, 10:00 bis 13:00 Uhr, mit einem Infostand auf dem Rathausvorplatz in 49685 Emstek.
Die Pressemeldung des VCE hierzu wurde am 18. 10.21 an die regionale Presse versandt:
Verein Verkehrswende Cloppenburg-Emsland
Pressemitteilung
Verein Verkehrswende Cloppenburg-Emsland zieht positives Fazit nach Infostand in Emstek – Landkreis Cloppenburg beschließt Klimafolgenabschätzung des Ausbaus der E 233
Ein positives Fazit zieht der Verein Verkehrswende Cloppenburg-Emsland (VCE) nach seinem Infostand vor dem Rathaus in Emstek am vergangenen Wochenende: „Es sind überwiegend Betroffene des vierstreifigen Ausbaus der E 233 gekommen. In den Gesprächen wurde eine große Unzufriedenheit mit dem Landkreis Cloppenburg und der Straßenbaubehörde in Lingen deutlich. Landwirte wollen ihren wertvollen Ackerboden, der der fruchtbarste im ganzen Landkreis ist, nicht hergeben. Der massive Verbrauch an Boden – allein die Autobahnauffahrt erfordert zusätzliche 17 ha – für Asphalt auf Kosten der Natur ist nicht mehr zu rechtfertigen“, betont Dr. Irmtraud Kannen, Vorsitzende des Vereins Verkehrswende Cloppenburg-Emsland.
Grundlage für den Ausbau ist der Bundesverkehrswegeplan (BVWP), der nach Auffassung von Dr. Kannen die Klimafolgen der Ausbauprojekte nicht angemessen berücksichtige. Dr. Kannen: „Daher bewertet ein Gutachten des BUND diesen Plan als verfassungswidrig, da nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Frühjahr 2021 die Bundesregierung mehr tun muss zur Erreichung der Klimaziele. Alte Pläne können nicht mehr ungeprüft umgesetzt werden. Auch der Nabu kommt in einem Gutachten zu dem Schluss, dass eine kurzfristige Überarbeitung des BVWPs rechtlich möglich ist. Eingestellte Projekte können auch gestrichen werden. Auch in der Phase der Planfeststellung ist es möglich, die Ausbaugesetze zu ändern oder aufzuheben und damit den Planungsprozess zu stoppen.“
Der Verein Verkehrswende Cloppenburg-Emsland begrüßt derweil, dass der Landkreis Cloppenburg in seinem am 14.10.2021 vom Kreistag verabschiedeten Klimaschutzkonzept auch eine Auswertung der Klimafolgen eines vierstreifigen Ausbaus der E 233 beschlossen hat. Auf Seite 197 des Konzeptes heißt es: „Generell sollten Infrastrukturmaßnamen und die daraus folgenden Auswirkungen auf das Klima bei der Planung mitberücksichtigt werden, konkret wäre ein Beispiel die Klimafolgenabschätzung des Ausbaus der E 233.“ Dr. Kannen meint dazu: „Wenn der Landkreis sein eigenes Klimaschutzkonzept ernst nimmt, ist das der Anfang vom Ende des E 233-Ausbaus.“
Der Argumentation, dass „die Wirtschaft“ den Ausbau fordere, widerspricht Dr. Kannen mit ihren eigenen Erfahrungen aus dem Planungsabschnitt 8 von Cloppenburg bis zur A 1: „So befürchtet beispielsweise ein Betrieb, hinter einer Lärmschutzwand für seine Kunden nicht mehr sichtbar zu sein. Zwei andere Betriebe in der Nähe der Trasse würden durch den Ausbau erhebliche Nachteile im betrieblichen Ablauf erleiden, die nicht mit Geld zu kompensieren sind. Auch wenn die Notwendigkeit des Ausbaus vor allem von der CDU noch gebetsmühlenartig wiederholt wird, stehen die Zeichen der Zeit in Anbetracht des zwingenden Klimaschutzes auf Änderung.“ Es könne kein „Weiter so“ nach alten Rezepten geben.
Cloppenburg, den 18.10.2020 Dr. Irmtraud Kannen
Anlage 1: Der Vorstand des VCE v.l.n.r.: Frank Fischer, Gabriele Broich, Dietmar Broich, Heidi Nordmann, Hermann Küpers, Fabian Wesselmann und Dr. Irmtraud Kannen
____________________________________________
Anlage 2: vor dem Rathaus in Emstek, geplantes Autobahnkreuz (links) und der aktuelle Zustand (rechts)
Fotos: VCE privat
Antwort der Parteien auf Bündnisbrief
Das Bündnis Verkehrsinitiativen hatte unter Mitwirkung seiner Mitstreiter einen Brief zum Thema Verkehr an die Koalitionsverhandler*innen aller beteiligten Parteien geschickt.
Hier die Antworten der SPD und der Grünen (2):
Von: SPD-Parteivorstand <parteivorstand@spd.de> Datum: 8. Oktober 2021 um 12:35:21 MESZ
An: info@buendnis-verkehrsinitiativen.de
Betreff: Brief an die Koalitionsverhandler vom Bündnis Verkehrsinitiativen (Ticket: SPD-1130466)
Sehr geehrte Frau Siebenkotten, vielen Dank für Ihre E-Mail, die uns am 07. Oktober 2021 erreicht hat.
Wir wollen vorausschauender, wirksamer, agiler und nachhaltiger regieren und dabei mehr Transparenz, mehr Beteiligung, mehr Demokratie wagen. Einen herzlichen Dank deshalb für die sehr konkreten Ideen und Anregungen. Wir werden uns diese genau ansehen und in die weiteren Überlegungen und Diskussionen innerhalb der SPD einbeziehen.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Willy-Brandt-Haus
Jürgen Große

SPD-Parteivorstand
Referat Dialogkommunikation
SPD-Parteivorstand
Willy-Brandt-Haus
Wilhelmstraße 141
10963 Berlin
Telefon: (030) 25 991-500
Telefax: (030) 25 991-375
E-Mail: Parteivorstand@spd.de
Internet: SPD.DE
__________________
Von: Annalena Baerbock <Annalena.Baerbock@gruene.de>
Datum: 12. Oktober 2021 um 10:46:55 MESZ
An: Bündnis Verkehrsinitiativen <info@buendnis-verkehrsinitiativen.de>
Betreff: Aw: Brief an die Koalitionsverhandler vom Bündnis Verkehrsinitiativen
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen von Frau Baerbock danke ich Ihnen für Ihre Nachricht und Ihre Forderungen und Anregungen zum Thema Verkehr und Klimaschutz, welche wir gerne intern an unsere zuständigen Expert:innen weitergeben.
Beste Grüße
Lena Schnüpke
Lena Schnüpke
Mitarbeiterin im Büro der Bundesvorsitzenden
Annalena Baerbock und Robert Habeck
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bundesgeschäftsstelle
Platz vor dem Neuen Tor 1
10115 Berlin
www.gruene.de
__________________
Von: Hofreiter Anton <anton.hofreiter@bundestag.de>
Datum: 15. Oktober 2021 um 14:58:21 MESZ
An: info@buendnis-verkehrsinitiativen.de
Betreff: AW: Brief an die Koalitionsverhandler vom Bündnis Verkehrsinitiativen
Sehr geehrte Damen und Herren,
haben Sie vielen Dank für Ihren Brief. Viele Ihrer Forderungen finden sich bereits im Wahlprogramm von Bündnis 90/Die Grünen wie auch in Positionspapieren unserer Bundestagsfraktion.
Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht auf konkrete inhaltliche Punkte ihres Papiers eingehen.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Wiebke Vetter
Wiebke Vetter
Büro Dr. Anton Hofreiter MdB
Vorsitzender der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Tel: (030) 227-7 45 15
Mobil: 0174-6987646
Fax: (030) 227-7 66 45
Jakob-Kaiser-Haus 2.542
anton.hofreiter.ma06@bundestag.de
http://www.toni-hofreiter.de
__________________
Brief an Koalitionsverhandler*innen
Das Bündnis Verkehrsinitiativen hat unter Mitwirkung seiner Mitstreiter einen Brief zum Thema Verkehr an die Koalitionsverhanlder*innen aller beteiligten Parteien geschickt.
Darin enthalten sind Links zum Rechtsgutachten (Download) und zu einer Publikation zum Bundesverkehrswegeplan.
Der Brief im Wortlaut und als pdf-Dokument zum Download:

An die Koalitionsverhandler*innen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und CDU/CSU
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir sind ein Bündnis von mehr als 30 Verkehrsinitiativen aus ganz Deutschland und wenden uns an Sie mit der Bitte, bei den Koalitionsverhandlungen die Meinungen und Forderungen des Bündnisses Verkehrsinitiativen zu berücksichtigen.
Klimaziele im Verkehrssektor nur mit einem Set von Maßnahmen erreichbar
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 ist es nun verpflichtende Aufgabe der Politik, bis Ende 2022 konkrete Schritte zur Erreichung der Klimaziele für die Zeit nach 2030 zu regeln. Der Verkehrssektor ist für ein Fünftel der deutschen THG-Emissionen verantwortlich. „Eine Projektion der CO2-Emissionen im Verkehrssektor auf das Jahr 2030 ergibt eine große Klimalücke in Bezug auf das von der Bundesregierung verabschiedete Klimaschutzgesetz“ (Umweltbundesamt). Alle Verkehre belasten die Umwelt durch ihre Emissionen. Daher muss eine klimaneutrale und nachhaltige Mobilität umgebaut werden nach der Devise: Vermeidung – Verlagerung – Verbesserung. Wir fordern einen Plan mit konkreten und messbaren Schritten für die einzelnen Jahre bis 2035:
• Umweltverträglichere Verkehrsträger wie Schiene und Wasserstraße stärken.
• Die Ziele des Klimaschutzplanes für 2030 sind im Verkehr nur mit einem Set von weitreichenden Maßnahmen und Instrumenten erreichbar, welche Effizienz und alternative Antriebe fördern, die zu kleineren Kfz, zu einer geringeren Leistung und einem geringeren Gewicht der Kfz führen (was auch den Straßenverkehrslärm mindert), den motorisierten Individualverkehr stärker bepreisen und den Umweltverbund ausbauen und stärken.
• Integratives Bundesmobilitätsgesetz BMobG statt Einzelgesetze (u.a. AEG, BFSTrG,
LuftVG) einführen. Das BMobG muss Richtschnur sein aller Gesetze im Mobilitätsbereich inkl. Klima- und Gesundheitsschutz, Flächenverbrauch und – gerechtigkeit.
• Klimaschädliche Subventionen im Verkehrssektor (Entfernungspauschale, geringe Diesel- und Kerosinsteuer, Dienstwagen, Agrardiesel) müssen abgebaut werden.
• Einführung von Tempolimits auf Autobahnen (z.B. 120 km/h) und innerhalb von Ortschaften (z.B. 30 km/h). Diese sind gut für Sicherheit, Entschleunigung, Gesundheit, Klima und andere Fahrzeugkonzepte.
Neue Kriterien für die Überprüfung des Bundesverkehrswegeplans
Der Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) soll umgehend überarbeitet werden im Einklang mit dem Natur-, Arten- und Klimaschutz. Diese sind bei der bisherigen Aufstellung nicht angemessen berücksichtigt worden. Angesichts der Emissionsentwicklungen im Verkehrssektor braucht es jetzt schnell ein Sofortprogramm, durch welches das 1,5
Grad Ziel erreicht werden kann. Gerade Straßenbauprojekte fördern noch mehr Verkehr und steigern die Klimagas-Emissionen auch durch den Bau. Zudem zementieren, im wahrsten Sinne des Wortes, die jetzt geplanten und realisierten Straßenbauprojekte die Mobilität der nächsten Jahrzehnte. Zudem kann durch die Versiegelung von Vegetationsflächen weniger CO2 abgebaut werden. Durch neue Straßen induzierter motorisierter Straßenverkehr ist klimaschädlich.
Kriterien der Bedarfsplanüberprüfung müssen sein:
• Berücksichtigung von Klimawandel und Natur- und Artenschutz
• Verkehrsverlagerung von der Straße auf Schiene und Wasserwege
• Realistische Schätzung von Nutzen und Kosten
• Neubewertung der Einzelprojekte statt einer bloßen Gesamtbeurteilung des BVWPs
• Reale Bürgerbeteiligung sowie Einbeziehung der Umwelt- und Verkehrsinitiativen und -verbände bei der Überprüfung
Der Bundesverkehrswegeplan 2030 ist nicht kompatibel mit den Klimazielen. Er ist rechtlich unverbindlich und in seiner Priorisierung unklar. Mehrere Rechtsgutachten belegen:
Eine kurzfristige Überarbeitung des aktuellen Plans ist rechtlich unproblematisch möglich.
Eingestellte Projekte können auch gestrichen werden.
Auch in der Phase der Planfeststellung ist es rechtlich widerspruchsfrei möglich, die Ausbaugesetze zu ändern oder aufzuheben und damit den Planungsprozess zu stoppen.
Beteiligung von Umweltexperten bei Überarbeitung des Methodenhandbuches
Das Methodenhandbuch zum BVWP wurde von Transport-Unternehmen anstelle von
Experten für Klimawandel, Natur und Umwelt entwickelt und muss überarbeitet werden. Die Überarbeitung des Methodenhandbuches zum BVWP soll nach der Devise erfolgen: „Mit nachhaltiger Mobilität gegen den Klimawandel“.
Verkehrswende ist auch Schutz vor Schadstoffen und Lärm
Für eine Senkung der Schadstoff- und Lärm-Emissionen im Verkehr müssen deutlich ambitioniertere/niedrigere Grenzwerte, für alle Kfz in allen Betriebszuständen und ohne Ausnahmen, ohne Einfluss der Kfz-Hersteller und Kfz-Zulieferer erstellt werden, die dann auch unter Androhung empfindlicher Strafen einzuhalten sind. Verschiedene Gutachten dazu, auch vom Bundesumweltamt, liegen bereits vor.
Verantwortungsvoller Umgang mit finanziellen Ressourcen
Da die Corona-Pandemie und die Flutkatstrophe viele Milliarden Euro kosten, darf im
Verkehrssektor nur das Notwendige in Angriff genommen werden: Mehr Investitionen in Erhalt statt Neubau und die Gelder umwidmen zur Verbesserung, vor allem der Bahn.
Vorbild: Österreich hat bereits mit der Verkehrswende begonnen
Österreich konkretisiert seine Klimapolitik bereits seit Mitte 2021. Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket ist beschlossen, Bundesstraßen-Projekte
werden evaluiert, es liegt ein Mobilitätsmasterplan 2030 für Österreich vor und ab Oktober
2021 gibt es das Klimaticket für Österreich. Leonore Gewessler, Bundesministerin für Klimaschutz …: „was wir jetzt bauen bestimmt, wie unser Verkehrssystem in Zukunft funktioniert“. Für nachhaltige Mobilität in Österreich werden als Ziele und Maßgaben formuliert: 1. Vermeidung von Verkehr, 2. Verlagerung, 3. Verbesserung.
Wir müssen jetzt die Weichen stellen für nachhaltige Mobilität. Die geplanten
Bundesfernstraßen müssen überprüft werden. Denn Wirtschaft und Gesellschaft richten sich an dem vorhandenen Verkehrssystem aus, und zwar für viele Jahrzehnte. Wir brauchen Lösungspakete mit verkehrsträgerübergreifenden Alternativen.
Deshalb: Zukünftiges Ressort Mobilität und Verkehr muss von Bündnis 90/Die Grünen geleitet werden
Das Ressort Mobilität und Verkehr soll in einer neuen Bundesregierung anstatt wie bisher viele Jahre von der CSU nun von Bündnis 90/Die Grünen geleitet werden. In ihrem Wahlprogramm haben die GRÜNEN ein Moratorium zum Neubau von Fernstraßen beschlossen. Dieses Anliegen wird auch vom Bündnis Verkehrsinitiativen unterstützt.
Verkehrswende JETZT beginnen: Moratorium für den Neu- und Ausbau von Bundesfernstraßen!
Die Verpflichtungen aus dem Klimaschutzgesetz gebieten mindestens bis zum Abschluss der aktuell laufenden Bedarfsplanüberprüfung nach dem Fernstraßenausbaugesetz einen „Verzicht“ auf die Einleitung neuer straßenrechtlicher Planfeststellungsverfahren, eine Aussetzung laufender Planfeststellungsverfahren sowie eine Aussetzung der Realisierung planfestgestellter Bundesfernstraßen jedenfalls für diejenigen Abschnitte, mit deren Bau noch nicht und nur unwesentlich begonnen wurde. Es gibt keine verbindlichen zeitlichen Vorgaben oder sonstigen gesetzlichen Durchführungspflichten, die in den unmittelbar kommenden Jahren den Neu- oder Ausbau von Bundesfernstraßen verlangen. Das Fernstraßenausbaugesetz ist dafür mit einem entsprechenden Vorbehalt zu versehen, so dass vorerst für neue und laufende Planfeststellungsverfahren keine Planrechtfertigung gegeben ist.
Für den Klimaschutz fordern wir die sofortige Aussetzung des Neu- und Ausbaus von Autobahnen und Bundesstraßen sowie eine grundlegende Überprüfung der Bedarfspläne.
Um der Forderung nach einer Verkehrswende Nachdruck zu verleihen, werden bundesweit vom 8. bis 10. Oktober Aktionstage durchgeführt, an denen sich viele Mitglieder unseres Bündnisses beteiligen.
Barbara Siebenkotten, Hamburg
Dr. Irmtraud Kannen, Cloppenburg Ernst-Josef Spindler, Burghausen i.OB Stefan Schwaller, Weilheim i.OB.
im Namen aller bei uns beteiligten Verkehrsinitiativen aus ganz Deutschland

info@buendnis-verkehrsinitiativen.de www.buendnis-verkehrsinitiativen.de Sie finden uns auch bei Facebook, Instagram, Twitter und Google
