Bundesweite Aktionstage

Verkehrswende jetzt – kein Ausbau der E 233

Verein Verkehrswende Cloppenburg-Emsland e.V.

Aufruf zur Beteiligung an den dezentralen Aktionstagen am 5./6. Juni 2021

Sozial- und klimagerechte Mobilitätswende – Jetzt

Autobahnbau stoppen!

E233: Mahnwache für soziale und klimagerechte Mobilitätswende

Verkehrswende jetzt – Kein Ausbau der E 233

 

Um die vielfältigen Initiativen für eine Mobilitätswende und den Protest gegen den weiteren Ausbau von Autoinfrastruktur sichtbar zu machen, ruft das Bündnis Verkehrsinitiativen buendnisverkehrsinitiativen.com, ein Netzwerk verschiedener Gruppen und Organisationen,  für den 5./6. Juni 2021 bundesweit zu dezentralen Aktionstagen für eine sozial- und klimagerechte Mobilitätswende auf. Der Verein Verkehrswende Cloppenburg-Emsland (VCE) als Mitglied des Bündnisses veranstaltet am

6. Juni 2021 von 14 bis 17 Uhr eine Mahnwache auf der Brücke Dr. Niemann Straße über die E 233 zwischen Cappeln und Emstek.

Diese Brücke soll für den vierstreifigen Ausbau der E 233 abgerissen und der Fahrradverkehr umgeleitet werden. Der VCE lädt alle Bürger ein, im Rahmen eines schönen Sonntagsspaziergangs oder einer gemütlichen Radtour die Brücke aufzusuchen, über das Projekt zu diskutieren und/oder den VCE bei der Mahnwache zu unterstützen. Eine Übersicht weiterer geplanter bundesweiter Aktionen ist zu finden unter

https://waldstattasphalt.net/mobilitaetswendejetzt/. 

Der Verkehrssektor gehört zu den größten Klimakillern in Deutschland. Wir fordern deshalb eine konsequente sozial-ökologische Mobilitätswende, die sofort eingeleitet werden muss! Die Mobilitätswende muss es ermöglichen, die Wege des Alltags weitgehend ohne Auto zu bewältigen. Dazu sind der motorisierte Individualverkehr zurückzudrängen und der Umweltverbund massiv auszubauen. Außerdem sind Alternativen zum Auto für den ländlichen Raum zu schaffen. Die Weichenstellung muss JETZT erfolgen. Heute noch Autobahnen und Bundesstraßen neu zu bauen ist aus ökologischer und sozialer Sicht nicht mehr zu akzeptieren. Im Sinne des Klimavertrags von Paris und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimagesetz fordern wir:

    Ein sofortiges Moratorium für Planungen und Baustellen von Autobahnen, Bundesstraßen und Autostraßen!

       Der Bundesverkehrswegeplan muss gekippt und die geplanten Projekte müssen gestoppt werden!

       Die frei werdenden Gelder müssen zur Finanzierung einer sozial gerechten und ökologischen Verkehrswende eingesetzt werden!

       Für die Produktion von Autos braucht es dringend deutliche Beschränkungen für Neuzulassungen, beim Gewicht, bei der zulässigen Geschwindigkeit, beim Energieverbrauch und bei der produzierten Stückzahl insgesamt!

       In der Automobil- und Straßenbauindustrie wegfallende Arbeitsplätze sollten durch attraktive Stellen in einer neuen Mobilitätsindustrie ersetzt werden!

 

Bitte Maske nicht vergessen!!

                                                                                                  der Vorstand des VCE

                                                    Download als pdf: Aufruf VCE Mahnwache

Moratorium

Der Vorstand des VCE hat sich u. a. im Rahmen mehrer Online – Konferenzen in das neu entstandene Netzwerk von Initiativen gegen den Neubau und Ausbau von Autobahnen und Bundesstraßen eingebracht.

Das daraus hervorgegangene Moratorium wurde bundesweit gleichlautend an die Bundeskanzlerin, die Partei- und Fraktionsführungen sowie Spitzenkandidatinnen und -kandidaten aller im 20. Bundestag vertretenen demokratischen Parteien (Bündnis90/Die Grünen, CDU, CSU, Die Linke, FDP und SPD) versandt.  Zugleich ging der Text als Forderung an die überörtliche und lokale Presse  sowie an andere Medien.

Das Moratorium lautet:

Bündnis Verkehrsinitiativen – Moratorium für den Neubau und Ausbau von Autobahnen und Bundesstraßen – jetzt!

Für den Klimaschutz fordern wir

1. die sofortige Aussetzung des Neu- und Ausbaus von Autobahnen und Bundesstraßen

2. eine an den Anforderungen des Klimaschutzes orientierte mit Bürgerbeteiligung umgesetzte grundlegende Überprüfung der Bedarfspläne des Bundesverkehrswegeplans 2030

Klimaschutz erfordert eine Verkehrswende mit einer Vermeidung von nicht notwendigem motorisierten Verkehr, einer Verlagerung von Verkehr von Straßen auf die Schiene und einer Verminderung des motorisierten Individualverkehrs zugunsten des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs.

Zwingend ist es deshalb, jetzt das Klima belastende und der Verkehrswende entgegen stehende Neu- und Ausbauten von Autobahnen und Bundesstraßen, zu stoppen.
Es dürfen jetzt keine ungeheuer teuren, flächenfressende und umwelt- und klimabelastende Straßen gebaut werden, die den nachfolgenden Generationen im wahrsten Sinne des Wortes in Beton gegossene Hindernisse für die Gestaltung ihrer Zukunft in den Weg stellen.

Der BVWP 2030 wurde 2016 ohne reale Bürgerbeteiligung und ungeachtet der Hinweise u. a. des Bundesrechnungshofs auf seine Schwächen von der Bundesregierung erstellt. Die daraus resultierenden Bedarfspläne hat der 18. Deutsche Bundestag Ende 2016 wider die Kritik von Umweltverbänden und an einer Verkehrswende orientierten Initiativen und Organisationen als Gesetz beschlossen. 2019 hat der 19. Deutsche Bundestag die Klimagesetze mit Ansätzen einer Verkehrswende verabschiedet.
Den Verfassungsbeschwerden dagegen hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 24. März 2021 weitgehend stattgegeben. Bis zum 31.12.2022 müssen die Minderungsziele der Treibhausgasemissionen für dieses Jahrzehnt erhöht werden, damit den nachfolgenden Generationen noch Gestaltungsspielraum für ihre Lebenswelt verbleibt.

Der 20. Deutsche Bundestag muss die Überprüfung des Bundesverkehrswegeplans, die die jetzige Bundesregierung entgegen dem gesetzlichen Auftrag von 2021 auf 2023 verschoben hat, in einem Gesetz zu den Bedarfsplänen für die Straßen, die Schiene und die Wasserwege umsetzen.
Kriterien der Bedarfsplanüberprüfung müssen sein:

  • · Berücksichtigung von Klimawandel und Natur- und Artenschutz
  • · Verkehrsverlagerung von der Straße auf Schiene und Wasserwege
  • · Realistische Schätzung von Nutzen und Kosten
  • · Neubewertung der Einzelprojekte statt einer bloßen Gesamtbeurteilung des BVWPs
  • · Reale Bürgerbeteiligung sowie Einbeziehung der Umwelt- und Verkehrsinitiativen und –verbände bei der Überprüfung

Das Moratorium für den Neu- und Ausbau von Autobahnen und Bundesstraßen muss Teil eines Sofortprogramms sein, mit dem der 19. Bundestag noch vor den Bundestagswahlen auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz antwortet.

Die Entscheidung zum Moratorium ist zugleich ein zentraler Test dafür, wie ernst es den Parteien mit ihren Bekenntnissen zum Klimaschutz in den Wahlprogrammen wirklich ist.


Hintergrund und Erläuterungen  

Für den Klimaschutz fordern wir 

1.    die sofortige Aussetzung des Neu- und Ausbaus von Autobahnen und Bundesstraßen

2.    eine grundlegende Überprüfung der Bedarfspläne des Bundesverkehrswegeplans 2030

Der BVWP 2030 ist der Rahmen, um die vom Bund verantworteten Verkehrswege Straße, Schiene und Wasserwege in Deutschland weiterzuentwickeln. Er wurde 2016 von der Bundesregierung beschlossen, daraus resultieren die vom Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Bedarfspläne.

Aufgrund des Pariser Klimaabkommens 2015 wurden 2019 Klimagesetze verabschiedet, die u. a. den klimaschädlichen Straßenverkehr verringern und den Bahn- und Schifffahrtsverkehr erhöhen sollten.

Der BVWP 2030 hat deutliche Schwächen und wurde bereits 2016 von vielen Verbänden, dem Bundesrechnungshof, dem Umweltministerium und dem Umweltbundesamt massiv kritisiert: die Beteiligung von Betroffenen wurde nicht bzw. nur rein formal umgesetzt, die Nutzen/Kosten-Bewertung war methodisch mangelhaft, Folgen für Klimawandel, Naturschutz- und Erholungsgebiete wurden nur unzureichend berücksichtigt, Alternativen zu einem Straßenprojekt wurden nicht betrachtet und damit die Netzwirkung aller Verkehrsträger ignoriert.

Für die Bundestagswahl am 26.9.2021 dürften die wichtigsten Themen die Bekämpfung des Klimawandels und die Überwindung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie (Staatsverschuldung, Existenzgefährdung vieler Unternehmen, …) sein. Besonders das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24.3.2021 betont die Schutzpflicht des Staates und fordert im Rahmen der Generationengerechtigkeit ein verbessertes Klimaschutzgesetz. Dies muss einen gravierenden Einfluss auf die Verkehrsplanung haben.

Das Fernstraßenausbaugesetz sieht vor, dass nach Ablauf von jeweils fünf Jahren, also eigentlich 2021, eine Bedarfsplanüberprüfung durchgeführt werden muss. Nun wurde diese aber verschoben und soll erst Ende 2023 abgeschlossen sein, also nach den Bundestagswahlen. Überprüft wird dabei z. B. die künftige Verkehrsentwicklung, bei der bisher aber weder die künftige ansteigende CO2-Bepreisung oder die Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene noch die Folgen der Pandemie (Geldmangel, mehr digitale Treffen und mehr Home-Office ohne Verkehr) berücksichtigt wurden.

Deshalb muss die anstehende Bedarfsplanüberprüfung als Anlass zu einer grundsätzlichen Überprüfung des BVWP und seiner Methodik genommen werden. Bis dies geschehen ist, müssen Neu- und Ausbau von Autobahnen und Bundesstraßen ausgesetzt werden.

Dieses Moratorium muss von allen Parteien unterstützt werden, die sich für den Klimaschutz einsetzen. Es dürfen keine Autobahnen und Bundesstraßen neu- und ausgebaut werden, die dem Klima schaden, hunderte Milliarden € kosten, großräumig Flächen versiegeln, Verkehrsprobleme nicht nachhaltig lösen und stattdessen nur noch mehr Straßenverkehr erzeugen.

Neue Kriterien für die Bedarfsplanüberprüfung

1. Klimawandel und Naturschutz

Der Klimawandel sowie der Naturschutz müssen bei der Bedarfsplanüberprüfung eine zentrale Rolle spielen. Das gilt u. a. für die Prognose der künftigen Verkehrszahlen, die CO2-Emissionen beim Bau und Betrieb und den enormen Ressourceneinsatz beim Neu- und Ausbau, die Zerstörung natürlicher Lebensräume und Biodiversität, die Versiegelung von land- bzw. forstwirtschaftlich genutzten Flächen sowie die Rodung von Bäumen im Vergleich zu neu angepflanzten Jungbäumen.

2. Verkehrsverlagerung von der Straße auf Schiene und Wasserwege

Eine konsequent umgesetzte Verkehrswende braucht weniger motorisierten Individualverkehr und mehr öffentlichen Nah- und Fernverkehr, mehr Gütertransport auf der Schiene sowie eine bessere Fahrradinfrastruktur. Denn KFZ und LKW-Verkehr  belasten das Klima wesentlich mehr als der öffentliche Fern- und Nahverkehr oder Bahn oder Schiff. Der in vielen bisher geplanten Straßenbauprojekten erzeugte zusätzliche motorisierte Verkehr (sog. „induzierter“ Verkehr) geht aber sogar als „Nutzen“ in die Bewertung der Projekte ein. Dies ist völlig widersinnig.

3. Realistische Schätzung von Nutzen und Kosten

Das Nutzen-Kosten-Verhältnis spielt beim BVWP eine zentrale Rolle für die Bewertung der Projekte. Die 2016 im BVWP geplanten und 2021 im Finanzierungsplan der Autobahn GmbH veranschlagten Kosten weisen oft enorme Steigerungsraten auf. Dies bedeutet in diesen Fällen, dass das Nutzen-Kosten-Verhältnis im BVWP deutlich überschätzt ist.

Viele Straßenbauprojekte wurden bisher zudem schöngerechnet, indem auf der Kostenseite z. B. die Freisetzung von CO2 beim Bau nicht berücksichtigt wurde und auf der Nutzenseite fälschlicherweise zusätzliche Fahrten als Nutzen bewertet werden. Die Kosten der Naturzerstörung werden bisher nicht monetarisiert sondern bestenfalls als Anmerkung erwähnt.

4. Neubewertung der Einzelprojekte statt Gesamtbeurteilung

Bei der geplanten Bedarfsplanüberprüfung lehnt das Bundesverkehrsministerium eine grundsätzliche Neubewertung kritischer Projekte ab. Aber nur eine grundlegende kritische Neubewertung jedes einzelnen im BVWP enthaltenen Projektes kann die bloße Fortschreibung der jetzigen Bedarfspläne und das „weiter so wie bisher“ brechen und klären, auf welche einzelnen Projekte verzichtet werden kann und muss.

5. Reale Bürgerbeteiligung Der BVWP 2030 wurde seinerzeit mit dem Versprechen einer umfassenden Bürgerbeteiligung gestartet. Die ist nach europäischem Recht zwingend erforderlich. In der Praxis sah dies aber anders aus: Die Beteiligungsphase war viel zu knapp, Einwände wurden mit Textbausteinen bearbeitet, kein einziges Projekt wurde deshalb wesentlich geändert und Alternativen wurden generell nicht beachtet. Dieses Vorgehen wurde von vielen Verbänden massiv kritisiert und bedeutete einen Schlag ins Gesicht vieler betroffener Bürgerinnen und Bürger. Wir fordern daher rechtzeitige und echte Bürgerbeteiligung.

Das Ziel: Neue Verkehrswegeplanung für nachhaltige Mobilität und eine Verkehrswende

Mittelfristig brauchen wir einen Neuansatz bei der Bundesverkehrswegeplanung, der die Relevanz des Klima-, Natur- und menschlichen Gesundheitsschutzes für die verschiedenen Verkehrssektoren berücksichtigt. Dieser reduziert auch die absehbaren Probleme der pandemiebedingten Staatsverschuldung. Bis zur Überprüfung des BVWPs brauchen wir ein Moratorium für Aus- und Neubau von Autobahnen und Bundesstraßen.

 

Weiterführende Informationen

Bundesverkehrswegeplan 2030, https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/G/bundesverkehrswegeplan2030gesamtplan.pdf?__blob=publicationFile

Autobahn GmbH 2020: Finanzierungs- und Realisierungsplan 2021 bis

2025,https://www.autobahn.de/fileadmin/user_upload/Autobahn_Finanzierungsund

Realisierungsplan_2020_11_V16_JB_final.pdf  

Projektinformationssystem zum BVWP, www.bvwpprojekte.de

Bundesumweltamt, 2018: Strategische Umweltprüfung und (neuartige) Pläne und Programme auf Bundesebene, https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/20181018_texte_812018_supbundesplanung.pdf

Bundesverfassungsgericht, 2021: Beschluss zu den Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz, https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21031.html  


 Bündnis Verkehrsinitiativen                           18.05.2021

Zum Download als pdf-Datei:

Moratorium Bündnis Verkehrsinitiativen

Pressemitteilung mit Einwendungen des VCE zum Planungsabschnitt 8

 

Verein Verkehrswende Cloppenburg-Emsland e.V. (VCE)

Pressemitteilung

Einwendungen im Planfeststellungsverfahren für den vierstreifigen Ausbau der E 233, Planungsabschnitt 8

Inkompetenz der Landkreise verzögert und verteuert Planung

Verein Verkehrswende Cloppenburg-Emsland e.V. (VCE)

Pressemitteilung

Einwendungen im Planfeststellungsverfahren für den vierstreifigen Ausbau der E 233, Planungsabschnitt 8

Inkompetenz der Landkreise verzögert und verteuert Planung

Viele Mitglieder des Vereins Verkehrswende Cloppenburg-Emsland, aber auch Nichtmitglieder haben im Rahmen der Auslegung zum Planfeststellungsverfahren für den vierstreifigen Ausbau der E 233 Einwendungen eingereicht. Im Einwendungsschreiben des Vereins Verkehrswende Cloppenburg-Emsland werden Mängel in der Beteiligung aufgezeigt und die Frage gestellt: Wer will den vierstreifigen Ausbau und warum? „Der vierstreifige Ausbau der E233 wird dadurch, dass die Kreisverwaltungen die Planung übernommen haben, nur verzögert und verteuert“, ist Dr. Irmtraud Kannen überzeugt. Da Kreisverwaltungen von Haus aus keine Autobahnen planen, fehle es einfach an erforderlichem Fachwissen und Erfahrungen. Die unzureichende Kompetenz werde mehr als deutlich durch die Auflistung von 151 Mängeln, die der NABU in seiner Einwendung vorgebracht habe. Die Bewertungskriterien für Variantenvergleiche – 30% Verkehr, 20% Wirtschaft, 25% Umwelt, 15% Mensch, 5% Land- und Forstwirtschaft, 5% Raumordnung – werden vom VCE in Frage gestellt und er plädiert für eine höhere Gewichtung von Mensch und Umwelt. Der VCE weist darauf hin, dass in den Planungsunterlagen auch von einer Beteiligung an den Baukosten durch Gemeinden und Landkreise gesprochen wird. In den politischen Gremien war aber immer nur von der Beteiligung an den Planungskosten die Rede

Bei den privaten Einwendungen stehen die Themen Versiegelung der Landschaft, der enorme Flächenverbrauch, die Vernichtung von wertvollem Baumbestand und die Zerstörung der Natur und die unwiederbringliche Vernichtung von wertvollem Ackerland im Fokus. Darüber hinaus bringen die Einwender*innen ihre persönliche Betroffenheit zum Ausdruck und setzen eigene Schwerpunkte: Hermann Küpers thematisiert den Klimawandel und die Verringerung der Grundwasserneubildung und hält den Umgang mit dem Kosten-Nutzen-Verhältnis von 1,0 im Jahre 2004 über 4,6 bis heute mit 2,1 für unverschämt. Fabian Wesselmann hebt die Steigerung der Baukosten hervor, was das Projekt immer unwirtschaftlicher mache, und hält es für inakzeptabel, wenn die Ohren von Anschlussstellen für Kompensationsmaßnahmen eingeplant werden. Als Steuerzahler ist Harry Lüdders nicht bereit, zum Aus- und Neubau einer überdimensionierten, autobahnähnlichen E 233 beizutragen. Ulf Dunkel zieht das Fazit, dass der geplante Ausbau wirtschaftlich völlig unsinnig sei, weil er mehr als doppelt so viel Verkehr auf mehr als doppelt so viel Straßenfläche erzeugen werde. Der Tourismus werde Schaden nehmen und die Immobilienpreise werden sinken. Anne Rameil verweist darauf, dass ihr Pflegeunternehmen auf die zügige Querung der Bundesstraße angewiesen ist, was nach einem Ausbau nicht mehr möglich sein wird, da es nur noch wenige Anschlussstellen geben wird. Als Anlieger der Bether Straße in Cloppenburg wehrt sich Fritz Thole gegen die prognostizierte Zunahme von rund 2000 Kraftfahrzeugen täglich auf dieser Straße. Jutta Küpers sorgt sich um die Fledermäuse, die eine eigene Brücke erhalten sollen: „Wie verhält sich die Fledermaus in der Zeit des Baus? Wartet sie, bis die Brücke steht, oder ist sie dann sowieso vergrämt und das Problem Fledermaus hat sich damit erledigt?“ Unisono wird der Ausbau als Verschwendung von Steuergeldern beklagt, und müsse in Zeiten wie diesen, wo wir die Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen haben, sofort gestoppt werden.

Für den Vorstand des VCE

Dr. Irmtraud Kannen

Cloppenburg, den 19.4.2021

Aktuelle Einwendungsschreiben

Die nachfolgenden Einwendungsschreiben sind auf den Weg gebracht worden. Sie enthalten zahlreiche Argumente, die auch als Anregung oder als Muster gedient haben.

Bitte unbedingt den Abgabetermin (29. März 2021) beachten!

Einwendungen VCE zum PA 8

Einwendungen-VCE-zum-PA-8.pdf

Einwendungsbrief Ab 8 von BI Exit 233

Einwendungsbrief-Ab-8-von-BI-Exit-233.pdf

Einwendungen Hermann Küpers zum Abschnitt 8

Einwendungen Hermann Küpers zum Abschnitt 8.pdf

Einwendungen E 233 PA 8 Ulf Dunkel.docx

Einwendungen E 233 PA 8 Ulf Dunkel.pdf

Pressemitteilung vom 26. 02. 2021

Pressemitteilung

des Vereins Verkehrswende Cloppenburg-Emsland zum Bericht vom 19.2.21 „IHK drängen auf schnelleren Ausbau der E 233“ 

Die beiden Industrie- und Handelskammern Osnabrück und Oldenburg machen sich laut deren Pressemitteilung für den „zügigen Ausbau der E 233“ stark. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, haben die IHKn einen entsprechenden Brief an den niedersächsischen Wirtschaftsminister geschrieben. Nach Ansicht des VCE soll der Minister so gedrängt werden, entsprechend auf die zuständige Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr einzuwirken. Minister Althusmann habe nach Information der IHKn schon zugesagt sich für den zügigen Fortgang der Planfeststellungsverfahren einzusetzen.

Die Behauptung der IHKn, der Aus- und Neubau der E 233 sei für die regionale Wirtschaft von höchster Dringlichkeit, werde nach Ansicht des VCE schon durch die auch ohne Autobahn positiven Zahlen der Firmen und Kommunen aus dem Emsland und dem Oldenburger Münsterland widerlegt. Nicht ohne Stolz wird von einer Boomregion gesprochen. Der VCE legt Wert darauf, dass er nicht gegen einen moderaten Ausbau z. B. mit dreispurigen Abschnitten ist, aber einen überdimensionierten Aus- und Neubau als Autobahn wegen der damit verbundenen Kosten und weiterer erheblicher Nachteile ablehnt.

Dass die beiden IHKn sich gemeinsam mit dem Förderverein für den Autobahnbau einsetzen, sei nicht verwunderlich, da im Förderverein Unternehmen Mitglieder seien, die sowohl in der IHK als auch im Wirtschaftsverband Emsland aktiv seien.

Zurzeit läuft die Auslegung im Planfeststellungsverfahren für den Planungsabschnitt 8 von der Abfahrt Bethen bis zur Auffahrt auf die A 1. Nach Ansicht des VCE ist der bestehende dreispurige Ausbau ausreichend und kann so bleiben. Die geplante Anschlussstelle an die Autobahn A 1 ist völlig überdimensioniert und eine Verschwendung der kostbaren Ressource Boden. Bis jetzt reichten die Auf- und Abfahrten an der Anschlussstelle Cloppenburg. Angesichts des Klimawandels sollten wir weniger versiegeln anstatt den Boden mit immer noch mehr Beton zu verschließen. Bei der ersten Sichtung der Unterlagen sind dem VCE schon Mängel sowohl bei den Verkehrs- und Unfallzahlen als auch bei den Auswirkungen auf Umwelt und Menschen aufgefallen. Während die großen Transitunternehmen sich von einer Autobahn Vorteile erhofften, müsste die Bevölkerung Nachteile hinnehmen durch mehr Lärm und Luftverschmutzung. Eine entscheidende Rolle kommt dem hohen Flächenverbrauch zu. So werde pro Kilometer Autobahn fast 5 ha Land zusätzlich versiegelt oder überbaut. Das entspreche einer Fläche von rund 8 Fußballfeldern. Es zeigt sich, dass immer weniger Landwirte bereit seien, wertvolle Flächen abzugeben.

 

Cloppenburg und Lastrup, den 26.2.2021

Dr. Irmtraud Kannen und Hermann Küpers für den VCE

Pressemitteilung vom 08. 02. 2021

Verein Verkehrswende Cloppenburg-Emsland e.V.

Pressemitteilung

Pläne für den Planungsabschnitt 8 der E 233

noch bis 15.2. einsehbar

Der vierstreifige Ausbau der E 233 von der A 31 bis zur A 1 ist in acht Planungsabschnitte eingeteilt. Am weitesten ist die Planung im Abschnitt 1 im Landkreis Emsland. Nach der Auslegung im Planfeststellungsverfahren und dem Erörterungstermin der Einwendungen wird es wahrscheinlich eine neue Auslegung geben müssen. Im Landkreis Cloppenburg ist der Planungsabschnitt 8 von der Abfahrt Bethen der Umgehungsstraße bis zur Auffahrt auf die A 1 zurzeit in der öffentlichen Auslegung. Bis zum 15.2. können alle Planungsunterlagen unter http://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview eingesehen und heruntergeladen werden. Gegenstand der Planfeststellung ist ein Plan, bestehend aus Zeichnungen und Erläuterungen, der erkennen lässt, wo, in welchem Umfang und in welcher Weise eine Bundesfernstraße neu angelegt oder geändert werden soll. Durch die Planfeststellung werden die öffentlich-rechtlichen Rechte und Pflichten der Straßenbauverwaltung und der Betroffenen im Zusammenhang mit dem geplanten Bauvorhaben geregelt. Zu der Planung kann sich jede Person, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, äußern. Jede Person kann ihre eigenen Vorstellungen zu der Planung, rechtliche und tatsächliche Bedenken und Anregungen sowie Änderungswünsche vortragen. Auch wer nicht Anlieger des Straßenbauvorhabens ist, kann Einwendungen vorbringen, denn es können zum Beispiel die Belange auf eine gesunde Umwelt, auf den Schutz von Natur und Landschaft oder der sparsame Umgang mit der Ressource Boden berührt werden. Fehler oder Mängel in den Planunterlagen können auch bei den Einwendungen thematisiert werden. So fehlt beispielsweise die Kartierung von Rastvögeln. Einsendeschluss der Einwendungen ist der 29.3.2021. Alle Einwendungen müssen in einem transparenten Verfahren abgewogen werden. Dazu gibt es dann einen Erörterungstermin. Über die Äußerungen entscheidet die Planfeststellungsbehörde. Am Ende des Planfeststellungsverfahrens steht der Planfeststellungsbeschluss, gegen den dann auch geklagt werden kann.

Der Verein Verkehrswende Cloppenburg-Emsland empfiehlt allen Gegnern des vierstreifigen Ausbaus der E 233 mit Einwendungsschreiben mit eigenhändiger Unterschrift an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 51 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, ihre persönlichen Argumente und Kritikpunkte einzureichen. Auf der Homepage des Vereins www.vce-verein.de gibt es weitere Hilfestellungen dazu. Die Vorsitzenden Dr. Irmtraud Kannen und Hermann Küpers stehen auch für Nachfragen zur Verfügung. Der klima- und umweltschädliche sowie verkehrspolitisch rückwärtsgewandte Ausbau der E 233 darf nicht realisiert werden. Die derzeitigen gesellschaftlichen Veränderungen durch Corona zwingen uns zu einem Umdenken und einer Überprüfung der Prioritäten für notwendige Projekte. Die finanziellen Mittel sind nicht unendlich verfügbar, alle Schulden, die wir heute machen, müssen unsere Kinder und Enkel zurückzahlen.

Dr. Irmtraud Kannen und Hermann Küpers

Cloppenburg und Lastrup, den 8.2.2021

Einwendungen gegen Planungsabschnitt 8 der E 233

Mit dem Fortschreiten der Planungsarbeiten am Ausbau der E 233 besteht nunmehr im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung die Möglichkeit, sich kritisch zu dem Vorhaben zu äußern und detaillierte Einwendungen zu erheben. (Hinweis: Die Übersichtslagepläne für den Planungsabschnitt 8 befinden sich am unteren Ende dieser Seite).

Der nachstehende Musterbrief für eine Einwendung einer Privatperson oder einer Familie enthält ein Anschreiben mit den wichtigsten Daten und Formulierungen sowie Vorschläge für Argumente:

 

Absender                                            Ort, Datum (muss bis 29.03.2021 angekommen sein!!) 

Nds. Landesbehörde für

Straßenbau und Verkehr

Stabsstelle Planfeststellung

Göttinger Chaussee 76 A

30453 Hannover

 

Vierstreifiger Ausbau der E 233; Planungsabschnitt 8

       Einwendung 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

Zu dem geplanten Vorhaben möchte ich wie folgt Stellung nehmen und meine Einwendungen äußern: 

– hier eigenen Text schreiben 

– Beispiele auf nachfolgender Seite als Hilfe verwendbar 

– möglichst persönlich formulieren und die persönliche, direkte Betroffenheit deutlich machen, z.B. Verlärmung von Haus und Gartens => keine Erholung mehr möglich oder Wegfall von Verkehrsverbindung von A nach B => längere tägliche Fahrzeiten, höhere Benzinkosten, Zeitverlust,….. 

Ich behalte mir vor, am Erörterungstermin weitere bzw. nähere Bedenken vorzutragen. 

Mit freundlichem Gruß 

Name 

Unterschrift handschriftlich!! 

Mögliche Argumente für Einwendungen gegen den geplanten vierstreifigen Ausbau der E 233; Planungsabschnitt 8 

Ich bin persönlich betroffen, weil 

          direkte Flächenverluste entstehen. Diese können sowohl den privaten Bereich, z.B. bei Wohnbebauung, als auch den betrieblichen Bereich, z.B. bei Landwirten betreffen. Finanzielle bzw. wirtschaftliche Nachteile sind die Folge. 

          die vierspurig ausgebaute Straße zu einer erheblich höheren Verkehrsdichte (von ca. 12000 auf mehr als 24000 Kraftfahrzeuge) und entsprechend mehr Lärm und Luftschadstoffen führen wird. Dementsprechend wird zum einen die Wohnqualität und zum anderen der Verkehrswert von Wohnhäusern und Grundstücken vermindert. Das gleiche gilt für evtl. vorhandene Ferienwohnungen. Wer will schon neben einer „Autobahn“  leben, wohnen, Ferien machen?

Unterlage 17.1.1., S. 23 ff. ansehen, ob man besonders betroffen ist und passiven Schallschutz (i.d.R. Schallschutzfenster) erhalten soll. Der Garten bekommt dann keinen Schutz !  

          sich das Kfz-Aufkommen nach Fertigstellung des autobahnähnlichen Ausbaus der E 233 mehr als verdoppeln wird; von derzeit ca. 10000 auf geschätzt mehr als 24000 Fahrzeuge. Die damit verbundene Zunahme des Verkehrslärms und der Luftschadstoffe kilometerweit rechts und links der Trasse führen     … zur Abnahme der Lebensqualität insgesamt     … zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen und/oder Schäden

     … zu einer möglichen Verstärkung bereits bestehender Erkrankungen

     … zur Gefährdung persönlicher und familiärer gesundheitlicher Vorsorgemaßnahmen 

          Naturschutz, Klimaschutz und damit Lebensqualität beeinflusst wird. Mehr Lärm, mehr Luftschadstoffe und der massive Flächenverbrauch (u.a. Naturschutzgebiet Versener Paradies, FFH- Gebiet, landwirtschaftlich genutzte Flächen) belasten Biodiversität und persönliches Erleben von Naturräumen (z.B. NSG Versener Paradies) 

          es bei durchgehend vierstreifigem Ausbau zwangsläufig zu z.T. erheblich längeren Wegstrecken durch die radikale Abnahme von Querungs- und Zufahrtsmöglichkeiten kommt. Dieser erhöhte Zeit- und Energieaufwand entsteht in verschiedenen Bereichen:

                            … privat (Fahrrad, Auto usw.)

                            … in der Landwirtschaft

                            … Tourismus (u.a. Radtouren) 

          ich als Steuerzahler nicht bereit bin, zum Aus- und Neubau einer überdimensionierten, autobahnähnlichen E 233 beizutragen, der mittlerweile mit über 900 Millionen Euro mehr als 4x so teuer ist wie zu Beginn veranschlagt, der viel zu hohe Flächenverluste verursacht (entgegen dem erklärten Ziel der jetzigen und der letzten Bundesregierung) und der insgesamt eine erheblich zu starke Umweltbelastung darstellt. In diesem Zusammenhang zählt das Umweltbundesamt den vierstreifigen E 233-Ausbau zu den 40 zu teuren und umweltschädlichsten Bauvorhaben von den über 600 im neuesten Bundesverkehrswegeplan genannten Straßenbauprojekten. 

Die beispielhaft aufgeführten Argumente  sollten, wenn eine persönliche Betroffenheit gegeben ist, mit eigenen Worten umgangssprachlich formuliert, ggf. kombiniert und für den Einzelfall ergänzt werden. Nur wer fristgerechte Einwendungen erhebt, wird ggf. zur Anhörung geladen und ist im Bedarfsfall zur Klage berechtigt.

 Als pdf-Datei zum Download:

https://www.vce-verein.de/wp-content/uploads/2021/01/musterbrief.pdf

(Musterbrief mit freundlicher Genehmigung Katja Hübner, NABU-Regionalverband Emsland/Grafschaft Bentheim)

 

Übersichtslagepläne für Planungsabschnitt 8 der E 233:E233 Planungsabschnitt 8 -03_Uebersichtslageplan_Blatt_01

E 233 Planungsabschnitt 8 -03_Uebersichtslageplan_Blatt_02

E 233 Planungsabschnitt 8 -03_Uebersichtslageplan_Blatt_03

Film gegen den Ausbau der E 233

Die Befürworter des Ausbaus der E 233 von der A 31 bis zur A 1 haben im vorigen Jahr einen Werbefilm zu diesem Projekt gedreht. Die Presse berichtete darüber. Nun antworten die Gegner des vierstreifigen Ausbaus mit einem eigenen Film: „Wir sagen NEIN zur E233“.

Der Film wurde in diesem Sommer und Herbst von der BI Exit 233 gedreht. Die beiden Vorsitzenden des Vereins Verkehrswende Cloppenburg-Emsland (VCE), Dr. Irmtraud Kannen und Hermann Küpers, haben mitgewirkt. In dem Film tragen Bürgerinnen und Bürgern der beiden betroffenen Landkreise Argumente gegen den Ausbau bzw. Neubau der E 233 vor.

Er kann nun auf YouTube angeschaut und heruntergeladen werden:

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Pressemitteilung vom 21. 09. 2020

Mitgliederversammlung des Vereins Verkehrswende Cloppenburg-Emsland in Kneheim am 14.9.2020

In einer gut besuchten Mitgliederversammlung unter Coronabedingungen des Vereins Verkehrswende Cloppenburg-Emsland wurden neben den Vereinsformularia ein Rückblick auf die Aktivitäten des letztes Jahres gegeben, wie eine Fahrradsternfahrt nach Herzlake, der Überarbeitung der Homepage, der Erstellung eines neuen Flyers, der Teilnahme an den Demonstrationen der Fridays for Future in Cloppenburg, auf denen ein Grußwort der Vorsitzenden Dr. Kannen gesprochen wurde und der Öffentlichkeitsarbeit.

Die aktuelle Situation zum vierstreifigen Ausbau der E 233 wurde lebhaft diskutiert. Dr. Kannen berichtete, dass es in Bürgerversammlungen des Landkreises zu dem Ausbau in den Jahren 2012/13 oft die Frage gestellt wurde, wer den Ausbau überhaupt wolle und wann das beschlossen worden sei. Der damalige Moderator der Versammlungen, Baudezernent Raue vom Landkreis Cloppenburg betonte immer wieder, dass nicht die Frage des „ob“, sondern nur die Frage des „wie“ zu diskutieren sei. Auf Nachfrage der Kreistagsabgeordneten Dr. Kannen im Jahre 2014, wann der Kreistag den Beschluss gefasst habe, die Planungen für den Ausbau zu übernehmen und die Finanzierung dafür vorzustrecken, stellte sich heraus, dass ein solcher Beschluss nie gefasst wurde. Schnell hat der Kreistag in seiner Sitzung am 29.7.2014 diesen Beschluss nachgeholt.

Da allein die Planungskosten demnächst die 20 Millionen Euro Marke reißen werden, sind die Landkreise Cloppenburg und Emsland im Zugzwang, den vierstreifigen Ausbau auch voranzutreiben, da sie ansonsten ihre Planungskosten nicht erstattet bekommen würden. Nach derzeitigem Planungsstand ist nur der erste von acht Planungsabschnitten im Landkreis Emsland im Planfeststellungsverfahren. Alle anderen Abschnitte sind noch in einem früheren Planungsstadium. Die Realisierung der Planung steht nach Einschätzung vieler Vereinsmitglieder in den Sternen, denn durch die Corona-Pandemie wird der Bund andere Prioritäten in seiner Ausgabenpolitik setzen müssen, als eine überdimensionierte Straße zu bauen, die auch vom Umweltbundesamt abgelehnt wird. Die angestrebte Verkehrswende zielt auf mehr Verlagerung des Gütertransportes auf die Bahn und im Zuge der Digitalisierung sollen weiter Leerfahrten von LkWs, die zurzeit noch bei 40% liegen, abgebaut werden. Volkswirtschaftlich ist der Ausbau mit Kosten von fast einer Milliarde nicht mehr zu verantworten.

Das nachgelagerte Wegenetz muss teilweise auf Kosten des Kreises oder der Kommunen ausgebaut werden, wie zurzeit die geplante Verlegung einer Kreisstraße in Helmighausen für gut 2 Millionen. Wenn derzeit die E 233 wegen eines Unfalls gesperrt werden muss, kann man erahnen, mit welcher Belastung das Wegenetz links und rechts der E 233 in der Bauphase rechnen muss. Der Fahrradweg entlang der E 233 soll ersatzlos gestrichen werden. In der Bevölkerung sind die Nachteile eines vierstreifigen Ausbaus und die Kosten dafür kaum bekannt. Deshalb will der Verein seine Öffentlichkeitsarbeit ausbauen und weiter auch mit Gewerbetreibenden, Landwirten und anderen Betroffenen ins Gespräch kommen. Aktuell beteiligt sich der Verein an einem Film der Bürgerinitiative „Exit E 233“ aus dem Emsland. Ein Ausstieg aus dem Projekt ist möglich, je eher desto besser.

Dr. Irmtraud Kannen                                                     Cloppenburg, den 21.9.2020

Foto: Verein Verkehrswende Cloppenburg Emsland e.V.

VCE – Vorstand: Frank Fischer, Dr. Irmtraud Kannen, Hermann Küpers,    Dietmar Broich (von links)

Mitgliederversammlung 2020

Die diesjährige Mitgliederversammlung des VCE fand am Montag, dem 14. September 2020, ab 20:00 Uhr, im  Kneheimer Pfarrhaus (Lastrup) statt.

Die Tagesordnung wurde per eMail bzw. Brief verteilt:

EINLADUNG ZUR MITGLIEDERVERSAMMLUNG

Sehr geehrtes Mitglied,  unsere ordentliche Mitgliederversammlung findet statt  am 14.09.2020, 20:00 Uhr in Lastrup, O.T. Kneheim, Dorfstrasse, im Pfarrheim.

Auf der Tagesordnung stehen folgende Themen:

1.    Begrüßung durch die Vorsitzenden des Vorstands 

2.    Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung 

3.   Feststellung der Tagesordnung 

4.    Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom  25.09.2019 

5.    Bericht der Kassenprüferinnen und Entlastung des alten Vorstands

6.    Genehmigung des Haushaltsplanes 2020

7.    Der  Vorstand zur aktuellen Situation 

8.    Ausblick auf weitere Aktivitäten des Vereins

  

9.    Verschiedenes 

Um zahlreiches und pünktliches Erscheinen wird gebeten. 

Hinweis zu Corona – Schutzmaßnahmen:

Bitte beim Betreten des Versammlungsraumes die mitgebrachten Schutzmasken anlegen und einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, einhalten.

 

Mit freundlichen Grüßen 

Dr. Irmtraud Kannen         Hermann Küpers

  Lastrup, den 17.08.2020