Pressemitteilung
Neue Kostenschätzung des Bundesverkehrsministeriums: E 233-Ausbau durchbricht Milliardenschwelle
Das Bundesverkehrsministerium geht nach einer neuen Kostenschätzung davon aus, dass der geplante vierstreifige Ausbau der E 233 nun 1,1329 Milliarden Euro kosten würde. Darauf weist der Verein „Verkehrswende Cloppenburg-Emsland e.V.“ unter Bezugnahme auf einen Bericht des Bundesverkehrsministeriums über die Gesamtmittelbedarfe für den Neu- und Ausbau der im Bundesverkehrswegeplan vorgesehenen Projekte hin (S. 47). Der geplante Ausbau der E 233 von Meppen (A 31) bis Cloppenburg (A 1) erfährt damit eine Steigerung der im aktuellen „Bundesverkehrswegeplan 2030“ vorgesehenen Kosten von 719,1 Millionen Euro (Preisstand 2014) auf 1,1329 Milliarden Euro (aktueller Preisstand). Ursprünglich sollte das Projekt unter 300 Millionen Euro kosten.
Gründe für die massiven Kostensteigerungen sind nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums sowohl eine Aktualisierung der geschätzten Kosten als auch eine Anpassung an den aktuellen Preisstand (Indexierung). Dr. Irmtraud Kannen, Vorsitzende des Vereins „Verkehrswende Cloppenburg-Emsland e.V.“, spricht vor diesem Hintergrund von einem „Fass ohne Boden“. „Der geplante vierstreifige Ausbau der E 233 wird immer teurer und immer unwahrscheinlicher“, betont sie. „Es wird höchste Zeit, dass die Landkreise Cloppenburg und Emsland die Planungen beenden und sich tatsächlich umsetzbaren Alternativen widmen – wie einer deutlichen Stärkung des ÖPNV, einer Steigerung der Verkehrssicherheit auf der E 233 durch mehr Kontrollen und allenfalls einem teilweisen 2 + 1 Ausbau.“
Hermann Küpers, Vorsitzender des Vereins „Verkehrswende Cloppenburg-Emsland e.V.“, ergänzt: „Der Ausbau zerstört nicht nur Natur und Landschaft, sondern auch die öffentlichen Haushalte. Natürlich bildet auch diese neue Kostenschätzung nicht die real zu erwartenden Kosten ab, sondern ist immer noch viel zu niedrig angesetzt – zumal ein Baubeginn mehr denn je in den Sternen steht. Das Bundesverkehrsministerium robbt sich also langsam an die Realität heran, hat aber noch einen weiten Weg vor sich.“
Bis 2022 wurden nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums (S. 47) bereits 62,1 Millionen Euro für das Projekt ausgegeben, was wohl Planung und Grunderwerb erfassen dürfte. Denn bisher liegt für keinen der insgesamt acht Planungsabschnitte ein Baurecht vor. Selbst das hierfür zuvor notwendige Planfeststellungsverfahren wurde erst in zwei Planungsabschnitten eingeleitet. Ein sogenannter Planfeststellungsbeschluss, der von betroffenen Anlieger*innen und Naturschutzverbänden gerichtlich angegriffen werden kann, liegt noch für keinen Planungsabschnitt vor.
Dass die Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan nicht auch zwangsläufig eine Umsetzung bedeutet, betont das Bundesverkehrsministerium selbst (S. 5): „Mit der Aufnahme eines Verkehrsvorhabens in den jeweiligen Bedarfsplan ist keine Finanzierungs- und Realisierungszusage verbunden. Mit der Aufnahme wird zunächst der grundsätzliche Bedarf für das Vorhaben im Sinne der Zielsetzung der Ausbaugesetze und der hiermit verbundene gesetzliche Planungsauftrag festgestellt. Allen nicht bereits begonnenen Vorhaben ist dabei gemein, dass für diese bei jeder Aufstellung eines BVWP erneut der verkehrliche Bedarf und ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis nachgewiesen werden muss.“
Die Aufstellung für den Verkehrsträger Straße weist 1.734 Teilvorhaben aus (S. 7). Es gibt im Bundesverkehrswegeplan Dringlichkeitskategorien: laufend und fest disponiert (FD), vordringlicher Bedarf (VB) und weiterer Bedarf (WB). Projekte von FD und VB sind teilweise mit der Kategorie E (Engpassbeseitigung) erweitert. Die Ampelkoalition beschloss im März 2023, dass etwa 144 Projekte mit Engpassbeseitigung beschleunigt ausgebaut werden sollen, da diese im „überwiegenden öffentlichen Interesse“ liegen. Die E 233 ist keines dieser Projekte.
Der Ausbau der E 233 ist in den vordringlichen Bedarf (VB) eingruppiert. In dieser Kategorie gibt es insgesamt 712 Projekte (ca. 41 %) mit einem Gesamtmittelbedarf von 53,877 Milliarden Euro. Zur Verteilung der Teilvorhaben des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen gemäß Projektstand wird ausgeführt, dass sich 191 (11 %) in der Planfeststellungsphase und 528 (30,4 %) in der Planungsphase sind. Die E 233 befindet sich mit den Planungsabschnitten 1 und 8 in der Planfeststellungsphase und mit den Abschnitten 2 – 7 in der Planungsphase.
Dr. Irmtraud Kannen / Hermann Küpers
Cloppenburg/Lastrup, den 23.10.2023