Fortschreibung des Landes-Raumordnungsprogramms

Das Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz schreibt auf der Website des Landes Niedersachsen:

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung vom 25.07.2023 beschlossen, das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) fortzuschreiben.

Das Verfahren wird mit Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten eingeleitet. Die allgemeinen Planungsabsichten legen dar, welche Teile des LROP voraussichtlich geändert oder ergänzt werden sollen. Sie finden in den allgemeinen Planungsabsichten auch Hinweise zu dem weiteren Fortgang des Verfahrens.

Die Niedersächsische Landesregierung will ihr Landesraumordnungsprogramm überarbeiten und den aktuellen Gegebenheiten anpassen. In der Bekanntmachung zum Thema Straßenverkehr heißt es: „In Abschnitt 4.1.3 (Straßenverkehr) sollen die getroffenen Festlegungen zum Straßenverkehr grundlegend bearbeitet werden. Die in Ziffer 01 und Ziffer 02 festgelegten Vorranggebiete Autobahn und Hauptverkehrsstraßen sollen zeichnerisch aktualisiert und anhand bearbeiteter Kriterien neu festgelegt werden“. Dem soll die erste beabsichtigte Änderung zugrunde liegen: „In Abschnitt 1.1 (Entwicklung der räumlichen Struktur des Landes) soll die Einführung von Festlegungen zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme geprüft werden“.

Davon könnte auch der vierstreifige Ausbau der E 233 von der A 31 bei Meppen bis zur A 1 bei Emstek betroffen sein. Käme es zur Umsetzung der bisherigen Planung, würden Natur und Landschaft erheblich leiden. In den Landkreisen Cloppenburg und Emsland sollen insgesamt 1.295 Hektar in Anspruch genommen werden, wovon auf den Bau von Trasse und Wegen 610 Hektar und auf externe Kompensationsmaßnahmen 685 Hektar entfallen. Die Flächeninanspruchnahme ist angesichts der in der Region ohnehin schon sehr hohen Kauf- und Pachtpreise für landwirtschaftliche Flächen besonders problematisch. Daneben gehen wichtige Flächen für die Naherholung verloren, was auch für den Tourismus nachteilig ist.

Bis zum 13.09.2023 besteht die Möglichkeit für öffentliche Stellen, Verbände und Vereinigungen sowie die Öffentlichkeit, eine Stellungnahme zu den allgemeinen Planungsabsichten abzugeben. Das ist unsere Chance, den 4streifigen Ausbau der E233 aus dem LROP zu bekommen. Das wäre die offizielle Erklärung der Landesregierung auf den Ausbau zu verzichten. Der VCE wird eine Einwendung schreiben und an die Landesregierung appellieren, die Kriterien Klima- und Bodenschutz stärker bei der Ausweisung der Vorranggebiete Autobahn und Hauptverkehrsstraßen zu gewichten. Deshalb unsere Bitte an ALLE (BI, VCE, Grüne, Privatpersonen…) die Möglichkeit zur Öffentlichkeitsbeteiligung nutzen und eine Stellungnahme abgeben.

Die allgemeinen Planungsabsichten und die Adresse für Einwendungen sind HIER zu finden.

Kontaktdaten

Verfahrensführende Stelle
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Referat 303
Calenberger Straße 2
30169 Hannover

Kontaktperson
Frau Eggers
Tel.: 0511 120-8636
E-Mail: LROP-Fortschreibung@ML.Niedersachsen.de

 

allg._Planungsabsichten_LROP_2023

DOWNLOAD PLANUNGSABSICHTEN

Im Weiteren ist die Stellungnahme des VCE zu finden:

An das
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Referat 303
Calenberger Str. 2
30169 Hannover

Cloppenburg, den 30.8.2023
Geplante Änderung der Verordnung über das LROP

Stellungnahme des Vereins Verkehrswende Cloppenburg-Emsland zu den Planungsabsichten zu den Vorranggebieten Autobahn und Hauptverkehrsstraßen

Sehr geehrte Damen und Herren

In der Satzung des Vereins Verkehrswende Cloppenburg-Emsland werden der Zweck und die Ziele in § 2 wie folgt beschrieben:

  1. Zweck des Vereins ist die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes und eines menschen- und umweltverträglichen Verkehrswesens.
  2. Umgesetzt werden soll dieser Zweck insbesondere durch Maßnahmen, die den Erhalt der Landschaftsstruktur fördern, die Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität anstreben, die Zersiedelung der Landschaft verhindern sowie Verkehrswesen, Landwirtschaft, Tourismus, Naherholung und Naturpflege miteinander in Einklang halten. Der Verein setzt sich für die sparsame Verwendung von Energie, Raum und Rohstoffen, eine Verminderung der Umweltbelastungen durch Lärm, Erschütterungen, Schmutz und Schadstoffe und den Schutz der Menschen, Natur und Landschaft vor schädlichen Verkehrsauswirkungen ein.

Das Erreichen dieser Ziele wird durch den vierstreifigen Ausbau der E 233 erheblich erschwert. Daher setzt sich der Verein dafür ein, diesen Ausbau zu verhindern. Die Gründe für eine grundsätzliche Ablehnung des vierstreifigen Ausbaus lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Der vierstreifige Ausbau der Bundesstraße ist klima- und verkehrspolitisch eine völlig falsche Entscheidung. Durch den Ausbau der Straße wird das Verkehrsaufkommen erhöht. Erforderlich ist stattdessen die Verringerung des Verkehrs, die Stärkung des Schienenverkehrs und des Öffentlichen Verkehrsnetzes, um Klima und Umwelt zu schonen.
  • Durch den Ausbau der Bundesstraße und die nachfolgenden erforderlichen Unternehmensflurbereinigungsverfahren kommt es zu erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft.
  • Außerdem geht durch das Planungsvorhaben und die nachfolgenden Flurbereinigungsverfahren eine große Zahl an landwirtschaftlichen Flächen verloren. Zudem sind die Nachfrage nach Flächen und der damit verbundene Preis für Kauf und Pacht bereits jetzt sehr hoch. Das Vorhaben stellt daher eine erhebliche Belastung der Landwirte dar, insbesondere die schwierigere Erreichbarkeit der beackerten Flächen durch den Wegfall der 125 Zu- und Abfahrten der E 233 und der Veränderung im nachgelagerten Wegenetz.
  • Durch das Vorhaben gehen wichtige Flächen für die Naherholung der Anwohner verloren oder werden verlärmt und mit Schadstoffen belastet.
  • Tourismus ist im Landkreis Cloppenburg und Emsland ein Wirtschaftszweig, der erklärtermaßen weiter ausgebaut werden soll. Durch die Überbauung naturnaher Flächen und der Verlärmung und Verschmutzung weiter angrenzender Bereiche und dem Verlust des Radweges entlang der Straße wird der Raum jedoch weiter an Attraktivität für Touristen verlieren
  • Die derzeitig kalkulierten Kosten für den Ausbau von über 800 Millionen Euro werden bei Beginn des Ausbaus wohl über 1 Milliarde liegen. Durch die Corona-Pandemie hat sich die Bundesrepublik Deutschland sehr stark neu verschuldet und muss die staatlichen Ausgaben neu überprüfen. Im Sinne der Generationengerechtigkeit ist die Finanzierung dieses Projektes nicht mehr zu verantworten.

Neben den grundsätzlichen Bedenken hat der Verein noch konkrete Einwendungen zu den Themen:

Legitimationsproblem und Mängel in der Beteiligung im Landkreis Cloppenburg
Die Legitimation für den vierstreifigen Ausbau der E 233 wird vor allem darin gesehen, dass das Projekt Teil des Bundesverkehrswegeplans 2030 ist. Dem liegt aber kein nach demokratischen Prinzipien aufgestellter Beschluss des Kreistages Cloppenburg zugrunde. Obwohl mit den Planungen ab 2008 begonnen wurde und Gutachten in Auftrag gegeben wurden, fehlte diesen Schritten die demokratische Legitimation, die erst am 29.7.2014 nachgeholt wurde. In der Vorlage Nr. V-KA/14/206 des Kreistages Cloppenburg heißt es dazu:

„Der Landkreis Cloppenburg und seine Gremien beschäftigen sich bereits seit Ende der 90er Jahre mit Überlegungen zu einem möglichen Ausbau der Europastraße 233. Die Intensität der Bearbeitung dieses Themas hat über die Jahre sowohl in der Verwaltung als auch in der Politik stetig zugenommen. Dies lässt sich auch der anliegenden umfassenden Aufstellung über die Behandlung des Themas im Kreistag und seinen Ausschüssen entnehmen. Über die Zeit hat sich die Rolle des Landkreises gewandelt. War er zunächst „nur“ Fürsprecher und Unterstützer der Maßnahme, ist er zwischenzeitlich gemeinsam mit dem Landkreis Emsland in die Aufgabe der konkreten Planung hineingewachsen. Dieser Prozess ist schrittweise erfolgt. Die politischen Gremien sind dabei über den jeweiligen Sachstand regelmäßig informiert worden. Auch die erforderlichen finanziellen Mittel sind über die Gremien in die Haushalte des Landkreises eingestellt worden. Bezüglich der Übernahme der Planungsleistungen bis hin zum planreifen Planfeststellungsbeschluss ist dann im Dezember 2008 eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und den Landkreisen Emsland und Cloppenburg sowie den Städtering Zwolle-Emsland geschlossen worden.

Im Zuge dieser Entwicklung ist jedoch versäumt worden, formell nach § 58 Abs. 1 Nr. 19 NKomVG (früher § 36 Abs. 1 Nr. 16 NGO) die Übernahme der freiwilligen Aufgabe „Planung und Planfeststellung der E 233“ vom Kreistag beschließen zu lassen. Die hiermit verbundenen Aufgabenstellungen und Tätigkeiten waren immer im Gespräch und sowohl in Verwaltung als auch Politik allen Beteiligten bekannt, allein die formelle Bestätigung durch den Kreistag ist unterblieben.

Die mit der Übernahme der Aufgabe „Planung der Europastraße 233 einschl. Unterstützung des Landes bei der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens“ fehlende Beschlussfassung des Kreistages soll nunmehr formell nachgeholt werden. Auf die Wirksamkeit der geschlossenen Vereinbarung mit dem Land hat das Fehlen des formellen Beschlusses keine Auswirkungen.

Zwischenzeitlich hat sich die Aufgabenübernahme dahingehend verändert, dass der Landkreis Cloppenburg – ebenso wie der Landkreis Emsland – aus rechtlichen Gründen nicht als verantwortliche Behörde die Planfeststellung übernehmen kann. Dies bleibt eine Aufgabe des Landes Niedersachsen. Wohl aber soll die Arbeit für die Planfeststellung über die beteiligten Landkreise erfolgen, und zwar dergestalt, dass jeweils kreiseigenes Personal für die Aufgaben der Planfeststellung an das Land abgeordnet wird. Die hierzu erforderlichen – 2 – Gremienbeschlüsse werden jeweils rechtzeitig eingeholt.

Beschlussvorschlag:

„Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, die Planung der Europastraße 233 einschl. der personellen Unterstützung des Landes Niedersachsen bei der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zu übernehmen und die bereits erfolgte Wahrnehmung dieser Aufgabe für die Vergangenheit zu bestätigen.“

Gegen die Stimmen der Grünen hat der Kreistag am 29.7.2014 dann so beschlossen. Das heißt, erst sechs Jahre nach der Vereinbarung mit dem Land Niedersachsen über die freiwillige Leistung der Übernahme aller Planungskosten durch die Landkreise Cloppenburg und Emsland hat der Kreistag darüber einen Beschluss gefasst. Das ist demokratisch nicht zu rechtfertigen und die Frage: „Wer will den vierstreifigen Ausbau und warum?“ kann nicht klar beantwortet werden. Es bleiben die Aussagen im Bundesverkehrswegeplan, wonach die E 233 die kürzeste Verbindung zwischen dem niederländischen Ballungsgebiet Randstad-Niederlande und vor allem dem Wirtschaftszentrum Rotterdam und den norddeutschen Wirtschaftszentren Bremen und Hamburg darstellt. Vor allem die Logistikbranche hat Interesse an einem Ausbau. Die Interessen der Anlieger der Strecke, die Nachteile für Mensch und Natur an der Trasse sehen, wurden nicht angemessen gewichtet. Zwar gab es formell eine Bürgerbeteiligung zu einzelnen Bauabschnitten, allerdings kann man die Durchführung dieses Verfahrens nur als „gelenkte“ Beteiligung ansehen. So wurde zum Beispiel in einer Versammlung in der Gemeinde Emstek am 15.2.2012 die Frage gestellt, ob der vierstreifige Ausbau überhaupt notwendig sei, v.a. da die Strecke des PA 8 schon dreispurig sei. Vom Versammlungsleiter, dem damaligen Dezernenten Georg Raue vom Landkreis Cloppenburg, wurde darauf erwidert, die Frage des „Ob“, sei hier nicht zu stellen, nur die Frage des „Wie“. D.h. alle Fragen bezüglich der Notwendigkeit wurden nicht zugelassen, sondern nur Anmerkungen zu der Art und Weise des Ausbaus.

Die Frage nach der Notwendigkeit des Ausbaus stellt sich mehr als 10 Jahre später noch dringlicher, da inzwischen der Klimawandel eine Verkehrswende auch beim Straßenbau notwendig macht.

Verkehrswende im Straßenbau
Die auf den motorisierten Individualverkehr ausgerichtete Infrastruktur galt in den 1960/70er Jahren als Grundbedingung für die gesellschaftliche Entwicklung – eine schnelle Raumüberwindung als Voraussetzung für Wohlstand und sozialen Aufstieg. Mit der Gegenwart und Zukunft hat das aber nichts mehr zu tun: Andere Entwicklungsfaktoren wie die Digitalisierung, Dekarbonisierung, steigende Erwartungen von Arbeitnehmer*innen an ihr Lebens- und Arbeitsumfeld sowie Dienstleistungen (Pflege, Bildung, Tourismus) gewinnen immer mehr an Bedeutung. Die Autobahnprojekte der letzten Jahre haben zu immer mehr Verkehr und Umweltbelastungen geführt. Forscher haben festgestellt, dass die Möglichkeit eines Autobahnanschlusses dazu führt, weitere Strecken zur Arbeit in Kauf zu nehmen, so dass die Trennung von Wohnen und Arbeiten weiter verschärft wurde. Für eine Verkehrswende brauchen wir genau das Gegenteil.

Umwelt und Klima
Nicht ohne Grund zählt das Umweltbundesamt den vierstreifigen Ausbau der E 233 zu den 40 zu teuren und umweltschädlichsten Bauvorhaben aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030. Damit Deutschland seine Klimaziele einhalten kann, müssen die Emissionen im Verkehr um mehr als 40 Prozent bis 2030 sinken. Schon heute muss damit begonnen werden, denn die Zeit ist knapp. Allerdings bringt der Ausbau der E 233 keine Senkung, sondern eine CO2-Mehrbelastung von 18.368,15t/a (Quelle: PRINS Anlage zum BVWP). Zur Änderung des LROP soll eine Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme (Abschnitt 1.1) überprüft werden mit dem Ziel, Versiegelung des Bodens zu minimieren, damit die negativen Auswirkungen des Klimawandels nicht so stark sind. Ein vierstreifiger Ausbau der E 233 schadet den Landkreisen Cloppenburg und Emsland: Käme es zur Umsetzung, würden Natur und Landschaft erheblich leiden. In beiden Landkreisen sollen insgesamt Flächen im Umfang von 1.295 Hektar in Anspruch genommen werden, wovon auf den Bau von Trasse und Wegen 610 Hektar und auf externe Kompensationsmaßnahmen 685 Hektar entfallen. Die Flächeninanspruchnahme ist angesichts der in der Region ohnehin schon sehr hohen Kauf- und Pachtpreise für landwirtschaftliche Flächen besonders problematisch. Daneben gehen wichtige Flächen für die Naherholung verloren, was auch für den Tourismus nachteilig ist.

Bundesverkehrswegeplan 2030
Der Bundesverkehrswegeplan 2030 steht zunehmend in der Kritik vor allem der Umweltverbände, da die Kriterien veraltet sind und den Anforderungen des Bundesklimaschutzgesetzes nicht gerecht werden. Daher wird von vielen Verbänden und Initiativen ein Moratorium für den Bundesfernstraßenaus- und Neubau gefordert. Zurzeit läuft auf Bundesebene eine Überprüfung der Pläne im Rahmen eines Dialogprozesses unter der Regie des Bundesverkehrsministeriums. Da der Ausbau der E 233 nicht zu den beschleunigt auszubauenden Straßenbauprojekten der Bundesregierung (Koalitionsbeschluss März 2023) gehört, wird eine Realisierung des Projektes immer unwahrscheinlicher. Die Kosten für die Planung (vorfinanziert von den Landkreisen Cloppenburg und Emsland) und die Flurbereinigungsverfahren könnten daher umsonst ausgegeben worden sein. Wegen des Nachhaltigkeitsgebots müssen für die Sanierung der bestehenden Infrastruktur, v.a. der Autobahnbrücken, vorrangig die Gelder ausgegeben werden. Auch wegen des gegenwärtigen Sparzwangs im Bundeshaushalt sollte das Projekt des vierstreifigen Ausbaus der E 233 insgesamt auf den Prüfstand.

Alternativen zum geplanten vierstreifigen Ausbau der E 233
Neben der Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken (z.B. von Meppen nach Essen) sollten Alternativen zum geplanten vierstreifigen Ausbau der E 233 in den Mittelpunkt gerückt werden: Eine dichtere Kontrolle der Geschwindigkeit auf der E 233 ist notwendig und würde zur Verkehrssicherheit beitragen. Ein streckenweiser klima- und umweltschonender 2+1 Ausbau würde mehr Überholungen ermöglichen und wäre völlig ausreichend. Insbesondere bedarf es neben fahrradfreundlicherer Kommunen endlich eines qualitativ hochwertigen ÖPNV. Die Planungen zum vierstreifigen Ausbau der E 233 binden fortlaufend zeitliche und finanzielle Ressourcen, die dringend für diese Alternativen eingesetzt werden müssen. Deshalb sollten die Planungen nun beendet werden.

Bei der Änderung des LROPs sollte die E 233 daher bei der zeichnerischen Darstellung als „Hauptverkehrsstraße“ und nicht „Hauptverkehrsstraße, vierstreifig“ aufgeführt werden.

Dr. Irmtraud Kannen
Vorsitzende VCE
Rügenstr. 9
49661 Cloppenburg
Tel.: 04471-4562
Mail: i.kannen@web.de