Pressemitteilung vom 08. 02. 2021

Verein Verkehrswende Cloppenburg-Emsland e.V.

Pressemitteilung

Pläne für den Planungsabschnitt 8 der E 233

noch bis 15.2. einsehbar

Der vierstreifige Ausbau der E 233 von der A 31 bis zur A 1 ist in acht Planungsabschnitte eingeteilt. Am weitesten ist die Planung im Abschnitt 1 im Landkreis Emsland. Nach der Auslegung im Planfeststellungsverfahren und dem Erörterungstermin der Einwendungen wird es wahrscheinlich eine neue Auslegung geben müssen. Im Landkreis Cloppenburg ist der Planungsabschnitt 8 von der Abfahrt Bethen der Umgehungsstraße bis zur Auffahrt auf die A 1 zurzeit in der öffentlichen Auslegung. Bis zum 15.2. können alle Planungsunterlagen unter http://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview eingesehen und heruntergeladen werden. Gegenstand der Planfeststellung ist ein Plan, bestehend aus Zeichnungen und Erläuterungen, der erkennen lässt, wo, in welchem Umfang und in welcher Weise eine Bundesfernstraße neu angelegt oder geändert werden soll. Durch die Planfeststellung werden die öffentlich-rechtlichen Rechte und Pflichten der Straßenbauverwaltung und der Betroffenen im Zusammenhang mit dem geplanten Bauvorhaben geregelt. Zu der Planung kann sich jede Person, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, äußern. Jede Person kann ihre eigenen Vorstellungen zu der Planung, rechtliche und tatsächliche Bedenken und Anregungen sowie Änderungswünsche vortragen. Auch wer nicht Anlieger des Straßenbauvorhabens ist, kann Einwendungen vorbringen, denn es können zum Beispiel die Belange auf eine gesunde Umwelt, auf den Schutz von Natur und Landschaft oder der sparsame Umgang mit der Ressource Boden berührt werden. Fehler oder Mängel in den Planunterlagen können auch bei den Einwendungen thematisiert werden. So fehlt beispielsweise die Kartierung von Rastvögeln. Einsendeschluss der Einwendungen ist der 29.3.2021. Alle Einwendungen müssen in einem transparenten Verfahren abgewogen werden. Dazu gibt es dann einen Erörterungstermin. Über die Äußerungen entscheidet die Planfeststellungsbehörde. Am Ende des Planfeststellungsverfahrens steht der Planfeststellungsbeschluss, gegen den dann auch geklagt werden kann.

Der Verein Verkehrswende Cloppenburg-Emsland empfiehlt allen Gegnern des vierstreifigen Ausbaus der E 233 mit Einwendungsschreiben mit eigenhändiger Unterschrift an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 51 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, ihre persönlichen Argumente und Kritikpunkte einzureichen. Auf der Homepage des Vereins www.vce-verein.de gibt es weitere Hilfestellungen dazu. Die Vorsitzenden Dr. Irmtraud Kannen und Hermann Küpers stehen auch für Nachfragen zur Verfügung. Der klima- und umweltschädliche sowie verkehrspolitisch rückwärtsgewandte Ausbau der E 233 darf nicht realisiert werden. Die derzeitigen gesellschaftlichen Veränderungen durch Corona zwingen uns zu einem Umdenken und einer Überprüfung der Prioritäten für notwendige Projekte. Die finanziellen Mittel sind nicht unendlich verfügbar, alle Schulden, die wir heute machen, müssen unsere Kinder und Enkel zurückzahlen.

Dr. Irmtraud Kannen und Hermann Küpers

Cloppenburg und Lastrup, den 8.2.2021

Pressemitteilung vom 26. 02. 2021

Pressemitteilung

des Vereins Verkehrswende Cloppenburg-Emsland zum Bericht vom 19.2.21 „IHK drängen auf schnelleren Ausbau der E 233“ 

Die beiden Industrie- und Handelskammern Osnabrück und Oldenburg machen sich laut deren Pressemitteilung für den „zügigen Ausbau der E 233“ stark. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, haben die IHKn einen entsprechenden Brief an den niedersächsischen Wirtschaftsminister geschrieben. Nach Ansicht des VCE soll der Minister so gedrängt werden, entsprechend auf die zuständige Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr einzuwirken. Minister Althusmann habe nach Information der IHKn schon zugesagt sich für den zügigen Fortgang der Planfeststellungsverfahren einzusetzen.

Die Behauptung der IHKn, der Aus- und Neubau der E 233 sei für die regionale Wirtschaft von höchster Dringlichkeit, werde nach Ansicht des VCE schon durch die auch ohne Autobahn positiven Zahlen der Firmen und Kommunen aus dem Emsland und dem Oldenburger Münsterland widerlegt. Nicht ohne Stolz wird von einer Boomregion gesprochen. Der VCE legt Wert darauf, dass er nicht gegen einen moderaten Ausbau z. B. mit dreispurigen Abschnitten ist, aber einen überdimensionierten Aus- und Neubau als Autobahn wegen der damit verbundenen Kosten und weiterer erheblicher Nachteile ablehnt.

Dass die beiden IHKn sich gemeinsam mit dem Förderverein für den Autobahnbau einsetzen, sei nicht verwunderlich, da im Förderverein Unternehmen Mitglieder seien, die sowohl in der IHK als auch im Wirtschaftsverband Emsland aktiv seien.

Zurzeit läuft die Auslegung im Planfeststellungsverfahren für den Planungsabschnitt 8 von der Abfahrt Bethen bis zur Auffahrt auf die A 1. Nach Ansicht des VCE ist der bestehende dreispurige Ausbau ausreichend und kann so bleiben. Die geplante Anschlussstelle an die Autobahn A 1 ist völlig überdimensioniert und eine Verschwendung der kostbaren Ressource Boden. Bis jetzt reichten die Auf- und Abfahrten an der Anschlussstelle Cloppenburg. Angesichts des Klimawandels sollten wir weniger versiegeln anstatt den Boden mit immer noch mehr Beton zu verschließen. Bei der ersten Sichtung der Unterlagen sind dem VCE schon Mängel sowohl bei den Verkehrs- und Unfallzahlen als auch bei den Auswirkungen auf Umwelt und Menschen aufgefallen. Während die großen Transitunternehmen sich von einer Autobahn Vorteile erhofften, müsste die Bevölkerung Nachteile hinnehmen durch mehr Lärm und Luftverschmutzung. Eine entscheidende Rolle kommt dem hohen Flächenverbrauch zu. So werde pro Kilometer Autobahn fast 5 ha Land zusätzlich versiegelt oder überbaut. Das entspreche einer Fläche von rund 8 Fußballfeldern. Es zeigt sich, dass immer weniger Landwirte bereit seien, wertvolle Flächen abzugeben.

 

Cloppenburg und Lastrup, den 26.2.2021

Dr. Irmtraud Kannen und Hermann Küpers für den VCE