14 Thesen contra E 233-Ausbau

 

14 Thesen gegen den vierstreifigen Ausbau der E 233

1.       Der vierstreifige Ausbau der Bundesstraße ist klima- und verkehrspolitisch eine völlig falsche Entscheidung. Der Ausbau der Straße wird das Verkehrsaufkommen erhöhen. Erforderlich ist jedoch stattdessen die Stärkung des Schienenverkehrs und des Öffentlichen Verkehrsnetzes, um Klima und Umwelt zu schonen.

2.       Durch den Ausbau der Bundesstraße kommt es zu erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft.

3.       Durch das Planungsvorhaben geht eine große Zahl von landwirtschaftlichen Flächen verloren. Dadurch wird der Druck für Pacht und Kauf noch weiter erhöht.

4.       Durch das Vorhaben gehen wichtige Flächen für die Naherholung verloren.

5.       Die Anlieger der Straße müssen Verlärmung, Luftverschmutzung und Umwege zu den Auffahrten in Kauf nehmen.

6.       Die bisherigen Auslegungen im Planfeststellungsverfahren der Planungsabschnitte 1 und 8 zeigten, dass viele Kartierungen fehlen oder veraltet sind.

7.       Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP), auf den die Rechtfertigung für den Ausbau gründet, ist nach Meinung von Experten formell unionsrechtswidrig, weil er gegen die Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme der EU (SUP-Richtlinie) verstößt, denn er setzt sich nicht mit den Treibhausgasemissionen der Fernstraßenprojekte auseinander.

8.       Der Bundesverkehrswegeplan 2030 ist auch materiell verfassungswidrig, weil er mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Klimaschutz, die gemäß § 13 Abs. 1 Klimaschutzgesetz bei allen staatlichen Maßnahmen zu berücksichtigen sind, unvereinbar ist

9.       Da aufgrund der verstärkten Klimaschutzbemühungen umfassende Veränderungen bei der Verkehrsentwicklung zu erwarten sind und die CO2 Emissionen stärker in die Bewertung von Projekten einfließen müssen, erscheint es mehr als fraglich, ob der Ausbau der E 233 im Zuge der Überprüfung des Bedarfsplans weiterhin als Projekt des vordringlichen Bedarfs eingestuft wird.

10.    Sowohl die Planungs- als auch die Investitionskosten steigen ständig weiter an und ein Ende ist nicht in Sicht (E 233 Kostenuhr).

11.    Angesichts der hohen Ausgaben der Bundesregierung durch die Pandemie und den Ukrainekrieg ist kaum damit zu rechnen, dass für den Ausbau der E 233 in absehbarer Zeit noch finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Allein schon die Sanierung maroder Brücken, der Erhalt des bestehenden Straßennetzes und die Investitionen in die Schiene verbrauchen schon Unmengen an Finanzen.

12.    Die Kriterien zur Berechnung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses (NKV = 2,1) sind veraltet bzw. unvollständig. Sie müssen neu definiert werden.

13.    Bundesweit schließen sich Initiativen und Vereine gegen Ausbauplanungen von Bundesfernstraßen zusammen, um ein Gegengewicht zur Straßenlobby zu bilden (www.buendnis-verkehrsinitiativen.com). Mit Aktionstagen, Demonstrationen, Petitionen, Netzwerk-, Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit setzen sie sich für eine Überprüfung des Bundesverkehrswegeplanes nach Klimaschutzkriterien ein. Dafür fordern sie ein Moratorium für den Neu- und Ausbau von Bundesfernstraßen. Der VCE ist seit seiner Gründung Mitglied des Bündnisses.

14.    Falls die Planungen wider Erwarten doch noch umgesetzt werden sollten, ist mit Klagen der vom Ausbau betroffenen Anlieger zu rechnen.

VCE-Pressemitteilung vom 07.04.22

Der Vorstand des VCE hat folgende PM an verschiedene regionale Medien mit der Bitte um Veröffentlichung verschickt:

Verkehrswende Cloppenburg-Emsland e.V.

Pressemitteilung

VCE kritisiert Auswirkungen eines vierstreifigen Ausbaus der E 233 auf Stapelfeld

Der Vorstand des Vereins „Verkehrswende Cloppenburg-Emsland“ (VCE) unter der Leitung von Dr. Irmtraud Kannen und Hermann Küpers befasste sich nun im Rahmen einer Vorstandssitzung mit den jüngsten Planungen für Stapelfeld, die aufgrund des angedachten vierstreifigen Ausbaus der E 233 entwickelt wurden: Der Sportplatz soll verlegt werden und die geplante Brücke wird vor allem von der Katholischen Akademie kritisch gesehen.

Da sich die umweltpolitischen und finanziellen Rahmenbedingungen für den geplanten Straßenausbau seit Beginn der Planung wesentlich geändert haben, geht der VCE davon aus, dass der Ausbau nicht realisiert werde. Die massiven Auswirkungen eines Ausbaus auf Stapelfeld würden zeigen, dass mit einer vierstreifigen E 233 ein völlig überdimensionierter und nicht zu rechtfertigender Eingriff in die Landschaft einhergehe.

Dr. Irmtraud Kannen, Vorsitzende des Vereins, kritisiert: „Der vierstreifige Ausbau der Bundesstraße ist klima- und verkehrspolitisch eine komplett falsche Entscheidung. Durch den Ausbau der Straße würde das Verkehrsaufkommen erhöht. Erforderlich ist jedoch stattdessen die Stärkung des ÖPNV, um Klima und Umwelt zu schonen.“

Durch den Ausbau der Europastraße komme es ferner zu erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft – unter anderem gehe eine große Zahl von landwirtschaftlichen Flächen verloren. Dadurch seien weitere Preissteigerungen bei landwirtschaftlichen Pacht- und Kaufflächen zu erwarten, die die Landwirtschaft nicht schultern könne. Durch das Vorhaben gingen zudem wichtige Flächen für die Naherholung verloren und die Bevölkerung im Umfeld der Straße müsste Verlärmung, Luftverschmutzung und Umwege zu den Auffahrten in Kauf nehmen.

Hermann Küpers betont: „Die bisherigen Auslegungen im Planfeststellungsverfahren der Planungsabschnitte 1 und 8 zeigten, dass viele Kartierungen fehlen oder veraltet sind. Falls die Planungen wider Erwarten doch noch umgesetzt werden sollen, ist mit Klagen aus der Bevölkerung zu rechnen.“

Der Bundesverkehrswegeplan, auf den die Rechtfertigung für den Ausbau gründet, sei nach Meinung von Experten formell unionsrechtswidrig, weil er gegen die Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme der EU (SUP-Richtlinie) verstößt, denn er setze sich nicht mit den Treibhausgasemissionen der Fernstraßenprojekte auseinander.

„Der Bundesverkehrswegeplan 2030 ist auch materiell verfassungswidrig, weil er mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Klimaschutz, die gemäß § 13 Abs. 1 Klimaschutzgesetz bei allen staatlichen Maßnahmen zu berücksichtigen sind, unvereinbar ist“, so Dr. Kannen.

Da aufgrund der verstärkten Klimaschutzbemühungen umfassende Veränderungen bei der Verkehrsentwicklung zu erwarten sind und die CO2-Emissionen stärker in die Bewertung von Projekten einfließen müssen, sei sehr daran zu zweifeln, dass der Ausbau der E 233 im Zuge der Überprüfung des Bedarfsplans weiterhin als Projekt des vordringlichen Bedarfs eingestuft wird.

Küpers: „Angesichts der hohen Ausgabenlast des Bundeshaushalts ist kaum damit zu rechnen, dass für den Ausbau der E 233 in absehbarer Zeit noch finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Allein schon die Sanierung maroder Brücken, der Erhalt des bestehenden Straßennetzes und die notwendigen Investitionen in die Schiene werden enorme finanzielle Aufwendungen erfordern.“

Cloppenburg, den 7.4.2022

Dr. Irmtraud Kannen